Bundesverband für freie Kammern e.V. Der große Beitragsvergleich des bffk – alle Kammerbeiträge bundesweit

08.09.2022

Der große Beitragsvergleich des bffk – alle Kammerbeiträge bundesweit 

 

Zum ersten Mal seit 2015 veröffentlicht der Bundesverband für freie Kammern wieder einen vollständigen und umfassenden Vergleich der Beiträge in den Handwerkskammern und Industrie- und Handelskammern. 
In fünf Einkommensklassen, über drei Jahre und über alle 53 HWK- und 79 IHK-Bezirke hinweg lassen sich so die Beiträge vergleichen.

Der Vergleich belegt eindrucksvoll den Wildwuchs und die Kleinstaaterei, die sich unter dem Deckmantel der Selbstverwaltungsautonomie entwickelt haben. Denn es sind oft genug die Kammern, die hinsichtlich von Gebühren und Abgaben vom Staat eine Harmonisierung verlangen, um Wettbewerbsverzerrungen zu verhindern. Im eigenen Verantwortungsbereich ist davon wenig zu spüren. Daran, dass die Beiträge sowohl der Höhe aber auch der Systematik nach völlig unterschiedlich erhoben werden, hat sich bis heute nichts geändert.
Bereits die Beitragsunterschiede zwischen IHK und HWK sind gravierend. Im Handwerk werden Beiträge verlangt, die um ein Vielfaches über denen in den IHKn liegen. Dabei kommen gerade im Handwerk noch weitere Abgaben zur Finanzierung der Innungen, der Kreishandwerkerschaften, der Innungsverbände, der Kreishandwerkerschaftsverbände hinzu.

Überhaupt nicht nachvollziehbar sind die erheblichen Beitragsverwerfungen aber auch bei einem Abgleich der Beiträge innerhalb der Handwerkskammern. Natürlich gibt es auch zwischen den Industrie- und Handelskammern Beitragsunterschiede. Während hier aber der höchste Beitrag bei 229 € im Saarland und der niedrigste Beitrag bei 30 € in Hamburg liegt (jeweils bei einem Gewerbeerträge von 25TEUR p.a.), sieht das im Handwerk völlig anders aus. Am heftigsten trifft es die KfZ-Mechaniker in Mainz, die beim gleichen Gewerbeertrag mit 1.251 € veranlagt werden, während ein Kollege in München gerade einmal 101 € bezahlen muss. 
Auffällig sind auch die regionalen Unterschiede. In den IHKn zahlt man als kleiner Gewerbetreibender (wieder Gewerbeertrag von 25TEUR p.a.) in Aschaffenburg 79 €, in Nürnberg 83 € und in Würzburg fallen aber 192 € an. 
Auch hier sind die Verwerfungen im Handwerk erheblich massiver. Ein kleiner Bäcker zahlt in NRW entweder 174 € (Düsseldorf), 257 € (Bielefeld) oder 337 € in Arnsberg. Am schlimmsten trifft es die Bäcker in NRW aber in Dortmund. Denn dort müssen bei gleichem Ertrag gar 815 € bezahlt werden. Ähnlich mulmige Gefühle dürften beim Blick in die Nachbarschaft auch die KfZ-Meachaniker in Mainz und Frankfurt/Main befallen, die mit 1251 € bzw. 1145 € zur Kasse gebeten werden. Im benachbarten Wiesbaden sind dagegen nur 355 € zu entrichten.

Der Beitragsvergleich belegt ein Versagen der selbstverwalteten Kammerorganisation, die um wohlfeile Rechtfertigungen der erheblichen Beitragsunterschiede nicht verlegen ist. Rechtfertigungen, die in der Debatte um die Harmonisierung von staatlichen Steuern und Abgaben oftmals von den gleichen Kammer-Funktionären hart kritisiert werden. Gleichzeitig dokumentiert der Beitragsvergleich aber auch ein Versagen der Politik, die das Versagen der Selbstverwaltung als naturgegeben hinnimmt und nicht mit gesetzlichen Vorgaben dem Wildwuchs wenigstens ein paar Schranken setzt. 

Link zu allen Vergleichstabellen 2022

Link zu allen Vergleichstabellen 2015