Bundesverband für freie Kammern e.V. Der Kammerjäger Informationen für Kammerkritiker - September 2022

20.09.2022

Der Kammerjäger - Informationen für Kammerkritiker - September 2022

Unsere Themen

  • bffk-Mitgliederversammlung – 15. Oktober 2022 
  • OVG Niedersachsen bestätigt Urteil gegen Ärztekammer 
  • Handwerker wehren sich gegen den Zentralverband des Handwerks 
  • Pflegekammer Rheinland-Pfalz – die Nebengeschäfte der Kammerbosse 
  • Rechtswidriges Abkassieren bei IHK-Mitgliedern dauert an


Umfangreiche, ausführliche und aktuelle Informationen zu den laufenden Aktivitäten des Verbandes finden Sie stets unter:

Aktuelles : www.bffk.de/aktuelles/aktuelles.html
Pressespiegel : www.bffk.de/presse/pressespiegel.html
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bffk-Mitgliederversammlung – 15. Oktober 2022
Die Mitgliederversammlung des bffk findet am 15. Oktober 2022 in den Räumen von Früh am Dom in Köln statt.
Diese Mitgliederversammlung steht unter sehr besonderen Vorzeichen. Denn im Vorstand des bffk steht ein erheblicher Umbruch an. Insgesamt vier Positionen im Vorstand sind neu zu besetzen. Unser Vorsitzender Frank Lasinski hat nach nunmehr 13 Jahren an der Spitze des bffk angekündigt, sich zurückziehen zu wollen. Und auch die wichtige Position des Schatzmeisters ist neu zu besetzen. Neben den wichtigen inhaltlichen Themen – hier insbesondere die Frage: wie grundsätzlich weiter gegen den Kammerzwang – mehr als gute Gründe zur Teilnahme und Mitwirkung an der Neuaufstellung unseres Verbandes.
Die offizielle Einladung zur Mitgliederversammlung erfolgt in Kürze.

OVG Niedersachsen bestätigt Urteil gegen Ärztekammer
Im Dezember 2021 hatte das VG Stade geurteilt, dass auch die Niedersächsische Landesärztekammer rechtswidrig Vermögen gebildet hat. Das Urteil war ein wichtiger Erfolg. Denn bundesweit bestreiten die Ärztekammern bis heute die Gültigkeit der Rechtsprechung hinsichtlich der rechtswidrigen Vermögensbildung in den Wirtschaftskammern auch für die Ärztekammern.
Ein halbes Jahr musste bffk-Mitglied, Dr. Parpart, auf die schriftliche Begründung warten. Erwartungsgemäß hat die Ärztekammer daraufhin die Berufung angestrengt. Beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht ging es dann aber sehr schnell. Während in zwei vergleichbaren Verfahren der bayerische Verwaltungsgerichtshof nun schon seit fast fünf Jahren auf eine Entscheidung warten lässt, benötigte das Gericht in Lüneburg nur gut zwei Monate und wies den Antrag der Landesärztekammer vollumfänglich ab. Damit sind zwei wesentliche Dinge amtlich. Die Niedersächsische Landesärztekammer hatte rechtswidrig Mitgliedsbeiträge angehäuft. Und natürlich ist auch den Ärztekammer ein solches sinnfreies Anhäufen eines Millionenvermögens aus Mitgliedsbeiträgen genauso verboten wie den Wirtschaftskammern.
Gute Signale an all die Ärztinnen und Ärzte, die sich mit Unterstützung des bffk gegen die Beitragsveranlagung durch die Ärztekammern zur Wehr setzen.

Handwerker wehren sich gegen den Zentralverband des Handwerks
Neben der Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen an die Kammern, für die es keine Gegenleistung gibt, gehört auch die einseitige und nicht legitimierte Lobbyarbeit der Kammern zu den großen Ärgernissen der Zwangsmitglieder.
Immer wieder haben Mitglieder des bffk mit großem Erfolg den Kammern mit dem Gang vor Gericht Grenzen aufgezeigt.
Nun geht unser Mitglied, Kreishandwerksmeister Karl Krökel, gegen die allgemeinpolitische und einseitige Art und Weise vor, mit der sich der Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH), der in Personalunion auch Präsident des Deutschen Handwerkskammertages (DHKT) hinter die Sanktionspolitik der Bundesregierung gestellt hat.
Für den bffk ist dabei klar, dass der Verband hier keine inhaltliche Positionierung einnimmt. Von seinen Mitgliedern hat der bffk schlicht keinen Auftrag, sich zu außen- und/oder sicherheitspolitischen Fragen zu äußern. Aber der bffk hat den Auftrag, seine Mitglieder immer dann zu unterstützen, wenn sie sich gegen Missstände in der Kammerorganisation wehren.Und hier ist die Sachlage klar. Der ZDH darf sich so allgemeinpolitisch nicht äußern. Es gibt für die veröffentlichten Positionen keine demokratische Legitimation durch Beschlüsse in den Gremien der Handwerkskammern. Und – ohne jede Wertung – gibt es offenkundig eine breite bzw. unterschiedliche Stimmungslage im Handwerk wie die offenen Briefe der Kreishandwerkerschaft Anhalt-Dessau-Roßlau bzw. der Kreishandwerkerschaft Leipzig belegen. Daraus folgt, dass die getätigten Äußerungen des ZDH und seines Präsidenten schlicht rechtswidrig waren und sind. Der bffk unterstützt daher das Eilverfahren von Karl Krökel beim Verwaltungsgericht Berlin.

Pflegekammer Rheinland-Pfalz – die Nebengeschäfte der Kammerbosse
Man sollte meinen, die Führung der Pflegekammer Rheinland-Pfalz, in denen sich die „Zufriedenheit“ der Zwangsmitglieder in einer katastrophalen Zahlungsmoral ausdrückt, hätten genug damit zu tun, die Verwaltungsdefizite in den Griff zu bekommen. Immerhin sind bis Ende 2020 Außenstände von mehr als 5,5 Millionen Euro aufgelaufen. Weit gefehlt. Der Geschäftsführer und sein Verwaltungsleiter haben noch genug Zeit um im „Nebenjob“ eine Kette von Corona-Testzentren mit Dutzenden von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und Millionenumsätzen zu betreiben.
Bemerkenswert ist dabei nicht nur die Schamlosigkeit und Kaltschnäuzigkeit, mit der diese Pflegefunktionäre neben ihrem vernachlässigten Fulltime-Job in der Kammer ihren lukrativen und zeitintensiven Nebengeschäften nachgehen. Noch bemerkenswerter ist die Tatsache, dass weder innerhalb noch außerhalb der Kammer in Rheinland-Pfalz daran jemand Anstoß nimmt. Politik, Presse, Öffentlichkeit, Kammerversammlung, Pflegeverbände, selbst die Gewerkschaft ver.di sehen keinen Anlass hier energisch gegenzuhalten. Ein gutes schlechtes Beispiel für die Parallelwelt der Kammerfunktionäre, die oftmals abseits aller üblichen gesellschaftlichen Normen jede Bodenhaftung verloren haben und in ihrem Treiben auch kaum gestört werden.

Rechtswidriges Abkassieren bei IHK-Mitgliedern dauert an
Kein „Kammerjäger“, in dem wir nicht auf die andauernde Praxis der Kammern hinweisen müssen, die vorsätzlich und rechtswidrig bei ihren Mitgliedern abkassieren. Denn während in den letzten Monaten die IHKn in Detmold, Gießen, Köln und Koblenz von bffk-Mitgliedern angegristimmungslage Beitragsbescheide aufheben mussten, wurden in den gleichen IHK-Bezirken unwissende Mitglieder weiter schamlos zur Kasse gebeten. In der IHK Detmold gehört die massenhafte rechtswidrige Veranlagung der Mitglieder nun seit vielen Jahren zum Alltag. Die IHK Köln reklamiert, sie habe nur „aus Versehen“ rechtswidrig Beitragsforderungen gestellt.
WIR RATEN WEITER ALLEN UNSEREN MITGLIEDERN: schicken Sie uns Ihre Bescheide zeitnah zur Überprüfung. In den allermeisten Fällen lohnen sich bis heute Widerspruch und/oder Klage. 

 

Der “Kammerjäger”, September 2022 als download