18.09.2023
Hessischer Verwaltungsgerichtshof räumt auf – Urteile zugunsten der IHK Frankfurt und IHK Lahn-Dill auf der Kippe
Es ist eine bittere Wahrheit, dass die Mühlen der hessischen Verwaltungsgerichtsbarkeit langsam mahlen. Sehr langsam. Und dennoch tut sich ab und an dann doch etwas. So hatte der hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) bereits mit Beschluss vom 18. April 2023 beschlossen, hinsichtlich einer Entscheidung des VG Frankfurt vom August 2018 zugunsten der IHK Frankfurt die Berufung zuzulassen. Was sind schon knapp 5 Jahre Wartezeit. Das gilt insbesondere dann, wenn der VGH mehr als deutlich seine Zweifel an der Richtigkeit der Entscheidung des VG Frankfurt formuliert hat. In dem Beschluss ist zu lesen:
„Hiervon ausgehend werden ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung mit dem Antragsvorbringen der Klägerin hervorgerufen. Ob der angefochtene Beitragsbescheid den Vorgaben des § 3 IHKG entspricht und insbesondere die Höhe der Rücklagen angemessen waren, ist zweifelhaft“
Genauso erfreulich ist nun ein weiterer Zulassungsbeschluss des hessischen VGH. Mit Datum vom 13. September 2023 wurde nunmehr die Berufung gegen ein Urteil des VG Gießen vom 06. Dezember 2018 zugunsten der IHK Lahn-Dill zugelassen. Auch hier lässt der VGH in seiner Zulassungsbegründung deutlich erkennen, dass ihn die Entscheidung der 1. Instanz nicht überzeugt hat. Für die IHK Lahn-Dill ist das der nächste Tiefschlag nach dem eben erst verlorenen Verfahren zur Beitragsveranlagung 2020 binnen 8 Tagen. Ob das bei den Dillenburger IHK-Funktionären zu einem Einsehen führen wird, darf gespannt beobachtet werden. Denn gegen diese IHK sind noch zahlreiche weitere Verfahren anhängig.
Es zeigt sich, dass sich das Kämpfen lohnt, auch wenn ein Erfolg in der 1. Instanz einmal ausbleibt. Und dann braucht es manchmal natürlich auch Geduld. In Hessen gerne auch ein wenig mehr davon.