21.02.2022
Trotz Erfolg in der ersten Instanz – IHK Würzburg gibt aufAm 25. April 2018 hatte das Verwaltungsgericht in Würzburg noch eine Klage eines bffk-Mitgliedes gegen die Beitragsveranlagung für die Jahre 2014 – 2017 abgewiesen. Die Firma ließ sich davon aber nicht beeindrucken und beantragte die Zulassung der Berufung gegen dieses Urteil und klagte auch im Jahr 2020 gegen eine erneute Beitragsveranlagung für die Jahre 2016 und 2018 – 2020.
Jahrelang ruhten diese Verfahren. Ende 2021 beantragte der bffk-Anwalt nun die Wiederaufnahme bzw. Fortsetzung der beiden Verfahren. Die Reaktion der IHK ließ nun nicht lange auf sich warten. Mit Schreiben vom 16. Februar 2022 wurden nun alle Bescheide aufgehoben. Unser Mitglied hat nun rd. 1.400,00 Euro an Kammerbeiträgen eingespart.Eine Besonderheit in diesem Fall besteht sicher daran, dass an der Spitze der IHK Würzburg als Hauptgeschäftsführer Prof. Dr. Ralf Jahn steht. Der hat auch Zeit, um als Honorarprofessor für Verwaltungsrecht und öffentliches Wirtschaftsrecht an der Bayerischen Julius-Maximilians-Universität Würzburg zu arbeiten. Dort wird auf ein wissenschaftliches Werk von Herrn Jahn von rund 500 Beiträgen aus dem Bereich des öffentlichen Rechts, insbesondere des öffentlichen Wirtschaftsrechts verwiesen. Die Kompetenz hat aber ganz offensichtlich nicht ausgereicht, um eine rechtskonforme Wirtschaftsführung in der IHK Würzburg sicherzustellen. Die spannende Frage, die sich in allen vergleichbaren Fällen stellt, ist die nach den Konsequenzen für die vielen anderen IHKMitglieder. Denn während die IHK Würzburg nun unser Mitglied von den Beiträgen der Jahre bis 2020 vollständig freigestellt hat, wurden und werden die anderen IHK-Mitglieder, die von den Hintergründen und der Möglichkeit, sich gegen die Beitragsveranlagung zu wehren, nichts wissen, immer weiter mit Beitragsforderungen eingedeckt.