Bundesverband für freie Kammern e.V. Rechtswidrige Vermögensbildung dauert trotz Beitragssenkungen an

23.12.2022

Rechtswidrige Vermögensbildung dauert trotz Beitragssenkungen an

Verschiedene Industrie- und Handelskammern haben für das Jahr 2013 Beitragssenkungen beschlossen. Darunter sind die IHK Kassel, die eine solche Beitragssenkung auch schon rückwirkend für das Jahr 2022 auf den Weg gebracht hat, die IHKn in Koblenz, Stuttgart und München
Begleitet werden solche Beitragssenkungen mit wohlfeilen Worthülsen wie die der IHK Koblenz, die mitteilt, damit ein „wichtiges Signal in wirtschaftlich schwieriger Zeit“ auszusenden. 
Was alle diese Industrie- und Handelskammern nicht mitteilen, ist, dass ihre millionenschweren Beitragssenkungen (München mit einem Gesamtvolumen von 21 Millionen für 2023 und 2024; Stuttgart = 8 Millionen für 2023; Koblenz = 2,3 Millionen für 2023, Kassel = 2,74 Millionen für 2023) in der Vergangenheit massiv rechtswidrig Vermögen gebildet haben. Alle genannten Kammern haben durch verwaltungsgerichtliche Entscheidungen eine solche rechtswidrige Vermögensbildung attestiert bekommen. Und gegen alle diese Industrie- und Handelskammern sind weitere vergleichbare Verfahren anhängig. Denn nach Einschätzung des bffk werden trotz aller dieser Beitragsabsenkungen und Erstattungen weiterhin – in geringerem Maße aber dennoch – sinn- und zweckfrei und mithin rechtswidrig Beitragseinnahmen der Mitglieder in irgendwelchen Rücklagen versteckt. 
Mitglieder des bffk waren auch im Jahr 2022 in fast allen gerichtlichen Verfahren erfolgreich. In ganz wenigen Fällen gab es in der ersten Instanz – z.B. vor dem VG Neustadt  – Niederlagen. Im Falle des VG Neustadt aber ist der erste Schritt zu einer erneuten Verurteilung der beklagten IHK Pfalz schon erfolgreich gemeistert. Denn die Berufung des aus Sicht des bffk falschen Urteils wurde bereits zugelassen. Ein weiterer Erfolg in diesem Jahr in der Berufungsinstanz vor dem Verwaltungsgerichtshof in Baden-Württemberg – hier gegen die IHK Ulm – belegt, dass der bffk mit seinen Einschätzungen zu den rechtswidrigen Vermögensbildungen immer noch richtig liegt.

Am Ende lässt sich feststellen: ja, es werden Beiträge gesenkt. Aber, die rechtswidrige Vermögensbildung wird in den meisten Kammern immer noch fortgesetzt. Die Beitragssenkungen haben vor diesem Hintergrund wohl mehr mit den andauernden Widerspruchs- und Klageverfahren durch vom bffk unterstützten Kammermitgliedern zu tun als dem behaupteten Bemühen der Kammern, ihre Mitglieder zu entlasten.