15.05.2025
Pflegekammer und ihr Präsident bekommen juristischen Ärger
Für die Pflegekammer Rheinland-Pfalz und ihren Präsidenten haben die öffentlichen Äußerungen im Vorfeld der Demonstration am 10. Mai 2025 in Trier juristische Konsequenzen. Ein Mitglied der Pflegekammer – ein Krankenpfleger aus der Region Trier – hat mit Unterstützung des bffk gestern einen Eilantrag auf den Weg gebracht, der sich gegen die unzulässigen öffentlichen Äußerungen des Präsidenten richtet. Unter Bezugnahme auf die diesbezüglich klare Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes und des Bundesverwaltungsgerichtes sollen die Pflegekammer und ihr Präsident es unterlassen, sich einseitig und polemisch in dem Konflikt um die Zukunft der Pflegekammer zu äußern. Denn was dem Präsidenten als Privatperson erlaubt ist – eine ggf. pointierte Meinung in dem Streit – ist ihm in seiner Funktion als Präsident der Pflegekammer verboten. Tatsächlich aber hatte er sich gegenüber der dpa höchst einseitig, teilweise sachlich falsch und die protestierenden Pflegekräfte abwertend öffentlich geäußert.
Es ist nicht das erste Mal, dass sich die Kammer und ihr Präsident wegen solcher Äußerungen vor Gerichten zu verantworten haben. Zwei Verfahren sind aktuell beim Verwaltungsgericht Mainz schon seit ca. 1 Jahr anhängig. Im Dezember 2020 gab es vor dem Oberverwaltungsgericht in Koblenz einen Teilerfolg in einem Eilverfahren. Und im Juni 2024 gab die Pflegekammer, die sich zuvor noch mit anwaltlicher Unterstützung zu wehren versucht hatte, nur gut 1 Woche vor einem bereits angesetzten Gerichtstermin klein bei.
Im aktuellen Fall hat der klagende Krankenpfleger angesichts der Brisanz des Konflikts und der offenkundigen Wiederholungsgefahr nun den Weg über eine Eilverfahren gewählt.