07.07.2023
Nächste gerichtliche Niederlage für Pflegekammer Rheinland-Pfalz
So lange ist das noch nicht her, dass im November 2022 die Pflegekammer vor dem Verwaltungsgericht Koblenz böse Schiffbruch erlitten hatte. Nach deutlichen Hinweisen des Gerichts lenkte die Kammer ein und hob, um ein für sie negatives Urteil zu vermeiden, die beklagten Beitragsbescheide auf. Damit war klar, dass alle Wirtschaftspläne bis einschließlich des Jahres 2019 so offenkundig rechtswidrig waren, dass eine Beitragserhebung zur Deckung der in den Wirtschaftsplänen bezeichneten Kosten ebenso rechtswidrig ist. Zugeben wollten die Kammerfürsten das natürlich nicht. Das Verwaltungsgericht solle den Sachverhalt nicht wirklich verstanden haben, soll es intern geheißen haben.
Und so leistete die Pflegekammer auch erheblichen Widerstand als ein Mitglied des bffk gegen die Beitragsveranlagung für die Jahre 2021 und 2022 mit Widerspruch und Klage zur Wehr setzte. Nach Akteneinsicht und Widerspruch gaben sich die Kammerchefs im Vorstand der Pflegekammer mehr als zuversichtlich. Man sehe sich „sehr gut aufgestellt“, um der Klage des bffk-Mitglieds zu begegnen. Auf jeden Fall hat sich die Pflegekammer mit der Beauftragung einer Anwaltskanzlei sehr teuer aufgestellt. Denn offenkundig fühlte sich niemand von den Kammerchefs befähigt, das Treiben der Kammer vor Gericht zu verteidigen.
Nun hatte das Verwaltungsgericht Neustadt a.d.W. für den 13. Juli 2023 zur mündlichen Verhandlung geladen. Angesichts dieses Termins hat die Kammer den Glauben an sich selbst verloren und der Mut verlassen. Genau eine Woche vor dem Termin teilt die Pflegekammer dem Gericht mit, dass der beklagte Bescheid aufgehoben ist und die Kammer also auf die Beitragsforderungen für die Jahre 2021 und 2022 verzichtet. Natürlich wieder ohne Anerkennung einer Rechtspflicht. Denn Einsicht und Verantwortungsbewusstsein und eine konstruktive Fehlerkultur findet sich in der Pflegekammer Rheinland-Pfalz leider nicht.
Faktisch bedeutet dies aber nichts weniger, als dass nun klar ist, dass alle Wirtschaftspläne bis einschließlich des Jahres 2022 so offenkundig rechtswidrig waren und sind , dass eine Beitragserhebung zur Deckung der in den Wirtschaftsplänen bezeichneten Kosten für diese Jahre ebenso rechtswidrig ist. Und der bffk legt sich fest: die rechtswidrigen Zustände in der Pflegekammer Rheinland-Pfalz dauern an. Betrogen sind die Zwangsmitglieder der Kammer in Rheinland-Pfalz mithin doppelt. Ein Mal durch den beitragspflichtigen Zwang zur Mitgliedschaft in der Kammern, die Interessenvertretung verspricht aber nicht liefert. Und ein Mal durch die Verpflichtung zur Beitragszahlung auf der Grundlage rechtswidriger Wirtschaftspläne. Denn es ist ja nur eine kleine Minderheit der Pflegekammer, die sich traut , mit Widersprüchen und Klagen gegen die Beitragsbescheide vorzugehen. Zu raten ist dies allen Mitgliedern.