Scherbenhaufen Rücklagenpolitik: HWK Berlin kapituliert vor dem Gerichtstermin
Mit Datum vom 14. Oktober 2026 hat die Handwerkskammer (HWK) Berlin alle Beitragsbescheide aufgehoben, gegen die vom bffk unterstützte Mitglieder Widerspruch und Klage erhoben hatten. Die Aufhebung reicht bis in das laufende Jahr 2026. Die Betroffenen sparen damit zusammen HWK-Beiträge in fünfstelliger Höhe.
Im Kern ging es um die Rücklagen der Kammer. Sie hatte über Jahre Rücklagen in Millionenhöhe aus Mitgliedsbeiträgen gebildet und beibehalten, die aus Sicht des bffk rechtswidrig sind. Eine gerichtliche Klärung dieser Frage hat die HWK durch die Aufhebung nun verhindert.
Dem Rückzug ging ein jahrelanger Abwehrkampf voraus, den die Kammer mit anwaltlicher Unterstützung führte. In einem Fall mussten die Betroffenen Untätigkeitsklage erheben, weil die HWK über ihre Widersprüche schlicht nicht entschied. Zu einem Erörterungstermin, den das Gericht zur Klärung der Sachlage angesetzt hatte, erschienen keine Vertreter der Kammer. Ihr Anwalt konnte zur Aufklärung nichts beitragen.
Noch Anfang September 2026 versuchten die Anwälte der HWK zu verhindern, dass bffk-Geschäftsführer Kai Boeddinghaus die Mitglieder vor Gericht unterstützt. Dann lud das Gericht zur mündlichen Verhandlung am 28. Oktober 2026 und ließ Boeddinghaus als Beistand zu. Kurz darauf gab die Kammer auf.
Ein bekanntes Muster
Neu ist das Vorgehen nicht. Schon 2022 hob die HWK den damals beklagten Bescheid für das Jahr 2019 auf, fünf Tage vor der angesetzten Verhandlung. Einer der Betroffenen, Björn Molt, muss damit seit 2019 durchgehend keine HWK-Beiträge mehr zahlen.
Für die vielen Berliner Handwerksbetriebe, die ihre Beiträge Jahr für Jahr ohne Widerspruch gezahlt haben, ist das bitter. Auch sie hätten sich wehren können. Zu fragen ist zudem, was die Rechtsaufsicht bei der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe all die Jahre getan hat. Sie hat die Haushaltspläne der Kammer Jahr für Jahr genehmigt, nach Auffassung des bffk ohne die bei der HWK angehäuften Rücklagen und Immobilien ernsthaft zu prüfen.
Was Mitglieder jetzt tun können
Ein Beitragsbescheid wird bestandskräftig, wenn nicht innerhalb eines Monats nach Zugang Widerspruch eingelegt wird. Wer sich gegen künftige Bescheide wehren will, muss also rechtzeitig handeln. Der bffk unterstützt dabei.
18.10.2026