Kammer-Revision: Kammerfinanzen im Vergleich und ein Werkzeug für Auskunftsersuchen
Wer wissen will, wie seine Kammer mit den Beiträgen ihrer Mitglieder umgeht, musste bisher Wirtschaftspläne, Jahresabschlüsse und Kammerberichte selbst zusammentragen. Der bffk tut dies und veröffentlicht solche Daten in seinen Kammerberichten seit dem Jahr 2012. Weitere Informationen und Auswertungen zum Umgang der Kammern mit dem Geld waren dabei aufwendig und nur vereinzelt möglich.
Mit der Website kammer-revision.de ändert sich das. Hier werden die verfügbaren Finanzdaten der deutschen Kammern zusammengeführt, sie werden verglichen, Kammermitgliedern können mit vorbereiteten Schreiben ihrer eigenen Kammer gezielt Fragen stellen und die umfangreiche Auswertungen stehen unmittelbar zur Verfügung. Wir haben uns das Angebot, welches mittlerweile kostenfrei ist, genauer angesehen.
Was die Seite bietet
Das Kammerverzeichnis erfasst derzeit 349 Kammern, davon 336 mit Pflichtmitgliedschaft und zusammen rund 8,8 Millionen Mitgliedern. Neben den Industrie- und Handelskammern und den Handwerkskammern sind auch die Kammern der freien Berufe, die Landwirtschafts- und Pflegekammern sowie die Arbeitnehmerkammern verzeichnet. Jede Kammer lässt sich nach Typ und Bundesland filtern.
Die Zahlen stammen aktuell überwiegend aus zwei Quellen. Für die 79 IHKn nutzt die Seite das Transparenzportal der IHK-Organisation, für alle übrigen Kammertypen die Kammerberichte des bffk. Das schreibt der Betreiber auf seiner Seite zu Methodik und Quellen auch offen. Dort steht außerdem, dass es sich in beiden Fällen um Eigenangaben der Kammern handelt, die niemand geprüft oder testiert hat. Fehlt eine Angabe, bleibt das Feld leer. Geschätzt oder auf null gesetzt wird nichts.
Eine dritte Datenquelle entsteht auf der Seite selbst durch die Auskunftsersuchen, die Kammermitglieder direkt über kammer-revision.de an ihre Kammer richten können.
Was die Zahlen zeigen - Beitragsvergleich
Das erste Beispiel zeigt, wie unterschiedlich der Beitrag bei gleichem Gewinn sein kann. Jährlich berechnet der bffk für fünf Musterbetriebe, was jede IHK und jede Handwerkskammer verlangt. Kammer-Revision hat diese Tabellen für die IHKs von 2020 bis 2025 und für die Handwerkskammern von 2021 bis 2025 zusammengeführt, insgesamt 4.995 Einzelwerte. Im Beitragsvergleich kann jedes Mitglied seine Kammer auswählen und sehen, wo sie im bundesweiten Vergleich steht.
Das Ergebnis ist deutlich. Ein Einzelunternehmer mit 50.000 Euro Gewinn zahlt 2025 bei der IHK Regensburg 76 Euro, bei der IHK Mittleres Ruhrgebiet in Bochum dagegen 447 Euro. Das ist das 5,9-Fache, für exakt denselben Betrieb. Der Median liegt bei 179 Euro. Bei kleinen Einzelunternehmen mit 25.000 Euro Gewinn ist der Abstand noch größer: Zwischen der Handelskammer Hamburg mit 30 Euro und der Bergischen IHK mit 294 Euro liegt fast das Zehnfache. Gleiche gesetzliche Aufgaben, aber sehr unterschiedliche Kosten für die Mitglieder.
Was die Zahlen zeigen - Entwicklung wesentlicher Kennzahlen
Besonders aufschlussreich sind die Kennzahlen für die IHKs. Die Seite zeigt nicht nur die Werte eines Jahres, sondern auch die Entwicklung seit 2014.
Der durchschnittliche Beitrag je Mitglied ist im Median um 56 Prozent gestiegen, die Gesamterträge um gut 42 Prozent. Personalaufwand und Pensionsrückstellungen wuchsen jeweils um rund 31 Prozent, die Zahl der Beschäftigten um knapp 10 Prozent. Die Zahl der betreuten Auszubildenden ist im gleichen Zeitraum dagegen um gut 12 Prozent gesunken. Die IHKs nehmen also deutlich mehr Geld ein und beschäftigen mehr Personal, während eine ihrer wichtigsten hoheitlichen Aufgaben, die Betreuung der Berufsausbildung, zurückgeht.
Auch die Momentaufnahme für 2024 ist aufschlussreich. Im Median entfällt knapp die
Hälfte aller Aufwendungen einer IHK auf das Personal (49,7 Prozent). Je nach Kammer reicht dieser Wert von 32,8 bis 62,2 Prozent. Zusammen weisen die 79 IHKs Rücklagen und Eigenkapital von 1,3 Milliarden Euro und Pensionsrückstellungen von 1,5 Milliarden Euro aus. Wer seine eigene IHK sucht, findet sie in einer sortierbaren Tabelle mit allen Kennzahlen.
Was die Zahlen zeigen - Der eklatante Mangel an Transparenz
Seit Jahren fragt der bffk bei allen Pflichtkammern die Haushalts- und Bilanzzahlen ab bzw. recherchiert diese im Internet und veröffentlicht im Kammerbericht, welche Kammern nicht antworten. Kammer-Revision hat die Berichtsjahrgänge 2020 bis 2025 zu einer Übersicht zur Transparenz-Verweigerung ausgewertet.
152 Kammern stehen mindestens einmal auf der Liste, 60 davon in allen sechs Jahrgängen. Das Bild ist nach Kammertypen sehr unterschiedlich. IHKs und Handwerkskammern tauchen auf der Liste nicht auf. Bei den Tierärzte-, Zahnärzte- und Steuerberaterkammern stehen dagegen mehr als vier von fünf Kammern mindestens einmal auf der Liste. Bei den Ingenieurkammern verweigern 9 von 15 Kammern die Auskunft seit sechs Jahren durchgehend. Die Seite weist zu Recht darauf hin, dass ein Eintrag auf der Liste noch keinen Rechtsverstoß bedeutet. Ob eine Kammer zur Auskunft verpflichtet gewesen wäre, hängt vom Informationsfreiheitsrecht des jeweiligen Landes ab.
Das Auskunftsersuchen: Fragen an die eigene Kammer
Neben dem Datenvergleich bietet Kammer-Revision ein praktisches Werkzeug an. Kammermitglieder wählen ihre Kammer aus und erhalten ein vorbereitetes Auskunftsersuchen zur Verwendung ihrer Beiträge, das sie selbst an die Kammer schicken. Bleibt die Antwort aus oder ist sie unvollständig, steht ein Folgeschreiben bereit. Nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist die Nutzung inzwischen unentgeltlich. Zu Beginn war das Angebot noch kostenpflichtig, wie Apotheke Adhoc im September berichtet hat.
Die Antworten der Kammern werden ausgewertet und fließen in einen Transparenz-Score und in den Kammer-Revision-Index ein.
Unsere Einschätzung
Kammer-Revision macht sichtbar, was Kammern lieber nicht in den Vordergrund stellen: große Beitragsunterschiede, einen wachsenden Verwaltungsapparat und eine oft dürftige Auskunftsbereitschaft gegenüber den eigenen Mitgliedern. Es freut uns, dass die vom bffk erhobenen Daten hier eine größere Sichtbarkeit bekommen. Entscheidend ist aber, wie sorgfältig mit den Daten gearbeitet wird. Jede Kennzahl ist mit Formel, Quelle und Abrufdatum belegt, und die Grenzen der Daten werden offen benannt. Diese Genauigkeit ist in der Debatte um Kammerfinanzen leider keine Selbstverständlichkeit.
Wir empfehlen deshalb allen Kammermitgliedern, sich die Zahlen ihrer eigenen Kammer anzusehen und von ihrem Auskunftsrecht Gebrauch zu machen. Jede beantwortete und jede verweigerte Auskunft macht das Bild vollständiger.
Ein Wort zum Anbieter
Kammer-Revision wird von der Freiheitskanzlei betrieben, die daneben eine Reihe weiterer Angebote zu ganz anderen Themen unterhält. Diese Angebote sind teilweise umstritten. Dazu können und wollen wir uns nicht äußern. Unsere Empfehlung gilt allein Kammer-Revision. Dieses Werkzeug halten wir für inhaltlich solide, sorgfältig gemacht und für alle, die ihrer Kammer auf die Finger schauen wollen, für ausgesprochen nützlich.
07.10.2026