Bundesverband für freie Kammern e.V. Mehr als 10 Jahre, sechs Urteile und nichts gelernt – Wirtschaftsführung der IHK Lüneburg-Wolfsburg immer noch rechtswidrig

08.05.2024

Mehr als 10 Jahre, sechs Urteile und nichts gelernt – Wirtschaftsführung der IHK Lüneburg-Wolfsburg immer noch rechtswidrig

Am 22. Januar 2020 musste das Bundesverwaltungsgericht in zwei rechtskräftigen Entscheidungen feststellen, dass  die Wirtschaftsführung der IHK Lüneburg-Wolfsburg für die Jahre 2011, 2014, 2015 und 2016 rechtswidrig und die Beitragserhebung für diese Jahre mithin unzulässig war. Zuvor hatten dazu bereits das Verwaltungsgericht Braunschweig und das OVG Niedersachsen entscheiden müssen.
Gestern nun hat das Verwaltungsgericht Lüneburg geurteilt, dass auch die Wirtschaftspläne der IHK Lüneburg-Wolfsburg für die Jahre 2021 und 2022 rechtswidrig sind. Ohne jeden Zweifel darf daraus der Rückschluss gezogen werden, dass eine solche Rechtswidrigkeit dann auch für die Jahre 2017 bis 2020 festzustellen ist. Und aus Sicht des bffk sind die Chancen erfolgreicher Anfechtungen für die Jahre 2023 und 2024 ebenfalls ausgezeichnet. Warum aber sind die Wirtschaftspläne rechtswidrig? Warum kann oder will die IHK Lüneburg-Wolfsburg keine rechtlich sauberen Wirtschaftspläne erstellen? Und schließlich: wer trägt die Verantwortung?

Hintergrund für die immer noch erfolgreichen Klagen gegen die IHK ist eine simple gesetzliche Bestimmung. Diese besagt, dass die IHK nur dann Beiträge erheben darf, wenn sie nicht über anderweitige Mittel verfügt. Und sie darf nur so viel Beiträge von den Mitgliedern erheben, um ihre Kosten zu decken. Eine sinnfreie Vermögensbildung ist also verboten. Genau das aber mussten das OVG Niedersachsen und das Bundesverwaltungsgericht für die Jahre 2011, 2014, 2015 und 2016 feststellen und genau das hat nun erneut das VG Lüneburg für die Jahre 2021 und 2022 erkannt. Die IHK hat zu viel kassiert. Und die IHK hat überschüssig kassierte Mitgliedsbeiträge rechtswidrig  einbehalten. 
Warum aber lernt die IHK nicht aus den Fehlern? Die Antwort ist so simpel wie die gesetzliche Bestimmung. Es gab und gibt bei der IHK Lüneburg-Wolfsburg auch nach den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichtes kein echtes Unrechtsbewusstsein. Formal haben die Kammerfunktionäre zwar auf die Urteile der Vergangenheit reagiert. Diese Reaktion bestand aber mitnichten in einer Erstattung der Millionen, deren Einbehaltung das Bundesverwaltungsgericht letztinstanzlich als rechtswidrig bezeichnet hatte. Vielmehr hat man eine Reihe von Tricks und Täuschungen ersonnen, um diese Millionen kunstvoll in der Bilanz zu verstecken. Vor dem VG Lüneburg war mit diesen Täuschungsmanövern nun Endstation und die vom bffk unterstützen Kläger hatte Erfolg und sparen nun knapp 1.000 Euro Kammerbeiträge.

Die Frage nach der Verantwortung ist relativ eindeutig. Seit September 2008 ist Michael Zeinert Hauptgeschäftsführer der IHK. Er trug also erstmals die Verantwortung für den Haushalt des Jahres 2009. Von den 16 Wirtschaftsplänen, die Zeinert verantwortet, haben sich nun bereits 7 (2009 – 2016) rechtskräftig als rechtswidrig erwiesen. Nach dem gestrigen Urteil des VG Lüneburg, das naturgemäß noch nicht rechtskräftig ist, dürfte dies auch für weitere 6 Jahre (2017 – 2022) gelten. Das ist eine „stolze“ Bilanz, wenn von 16 Haushaltsplänen die ersten dreizehn einer gerichtlichen Überprüfung nicht standhalten. Überall in der Gesellschaft würden hier auch personelle Konsequenzen gezogen. Man stelle sich vor, der Oberbürgermeister von Lüneburg würde hinsichtlich der kommunalen Haushalte auf eine solche Bilanz schauen. Da wäre mit hoher Wahrscheinlichkeit schon sehr viel früher “die Reißleine gezogen” worden. Bei der IHK Lüneburg-Wolfsburg im Hause der „ehrbaren Kaufleute“ ist die Übernahme persönlicher Verantwortung wenig wahrscheinlich. So wie sich die IHK in den ersten Verfahren erfolglos mit teuersten Anwälten aus Berlin gegen Recht und Gesetz gestellt hat, so wurde diesmal ein ebenfalls nicht billiger Anwalt aus Frankfurt bemüht, der aber indes genauso erfolglos blieb. Die teuren Anwaltshonorare, die für alle diese Verfahren mittlerweile im 6-stelligen Bereich liegen dürften, kommen natürlich auch die Zwangsmitglieder und nicht die Kammerfunktionäre auf. Über alldem „wacht“ tatenlos die Rechtsaufsicht im Wirtschaftsministerium.