Pflegekammer Rheinland-Pfalz gibt kleinlaut auf
Immer wieder haben die Pflegekammer Rheinland-Pfalz und ihr Präsident in der Vergangenheit wegen unzulässiger öffentlicher Äußerungen juristischen Ärger bekommen und sich vor Gerichten zu verantworten gehabt. Hintergrund ist dabei, dass die Zwangskammer automatisch ja immer auch im Namen der Mitglieder spricht. Und dafür gelten sehr besondere Regeln. Öffentliche Äußerungen müssen extrem sachlich sein und sie müssen ausgewogen sein – also ggf. die Meinungsbreite in der Mitgliedschaft wiedergeben. Und natürlich ist es verboten, wenn der Kammerpräsident seine Privatmeinung als vermeintlich offizielle Stellungnahme der gesamten Kammer verbreitet.
Zwei solcher Verfahren sind aktuell beim Verwaltungsgericht Mainz schon seit ca. 1 Jahr anhängig. Im Dezember 2020 gab es vor dem Oberverwaltungsgericht in Koblenz einen Teilerfolg in einem Eilverfahren. Und im Juni 2024 gab die Pflegekammer, die sich zuvor noch mit anwaltlicher Unterstützung zu wehren versucht hatte, nur gut 1 Woche vor einem bereits angesetzten Gerichtstermin klein bei.
Im Vorfeld der Demonstration gegen die Pflegekammer in Trier hatte sich Präsident Mai einmal mehr zu Wort gemeldet und höchst unsachliche und einseitige Positionen veröffentlicht. Da war zu lesen, „die Arbeit der Pflegekammer sei sehr wohl sinnvoll und wirksam", was viele Zwangsmitglieder doch entschieden anders sehen. Mai reklamierte sogar, dass die Aktivitäten der Pflegekammer „zu einer Anhebung der Gehälter geführt“ hätten. Zudem behauptete er, es handele sich „bei den Kammer-Kritikern um eine überschaubare Gruppe, die sich aktuell nur über die Aktivitäten zur Beitragseintreibung ärgerten." Dass es eine fundierte und inhaltlich fachliche Kritik an der Kammer gibt, hat der Kammerpräsident schlicht unterschlagen. Und schließlich versuchte der Kammerpräsident, indirekt die Kritiker, die mit ihrer Kritik einen möglichen Schaden an der Kammer verursachen könnten, für einen vermeintlich daraus entstehenden Schaden am gesamten Berufsstand und der gesellschaftlichen Pflegeversorgung in die Haftung zu nehmen. Seine Äußerungen gipfelten in der offenkundig unsachlichen Aussage, dass „in anderen Ländern ohne Pflegekammer (…) die berufliche Pflege keinen Einfluss“ habe.
Ein Mitglied des bffk forderte Mai Anfang Mai 2025 höflich zur Unterlassung auf. Die Pflegekammer und ihr Präsident ignorierten das vollständig. Darauf folgte Mitte Mai eine Klage – im Wege eines Eilantrages – beim Verwaltungsgericht in Mainz. Dieser Klage traten die teuren – aber in den vom bffk betreuten Verfahren überwiegend erfolglosen – Anwälte der Pflegekammer am 22. Mai 2025 noch entgegen. Gestern dann die große Kehrtwende. Die Pflegekammer teilte dem Gericht mit, die angegriffenen Äußerungen ab sofort zu unterlassen und auch die Kosten des Verfahrens zu übernehmen. Der klagende Kollege – ein Krankenpfleger aus der Region Trier – hat sich damit auf ganzer Linie gegen die Pflegekammer durchgesetzt, die sich einmal mehr einer gerichtlichen Entscheidung lieber entzogen hat. Ohne Entscheidung des Gerichts hat die Pflegekammer mal wieder hinsichtlich ihrer notorisch rechtswidrigen Öffentlichkeitsarbeit einen Rechtsstreit faktisch verloren.
18.06.2025