Bundesverband für freie Kammern e.V. IHK Stuttgart: "doppeltes Lottchen" in der Hauptgeschäftsführung

05.07.2017

IHK Stuttgart: "doppeltes Lottchen" in der Hauptgeschäftsführung

Bekanntermaßen brauchte die IHK Region Stuttgart zwei Anläufe, um einen neuen Hauptgeschäftsführer zu bestellen. Den ersten Versuch konnte die "Kaktus-Initiative" noch abwehren. Nun aber sieht es so aus, dass sich die IHK gleich zwei Hauptgeschäftsführer gönnt. Denn der amtierende, Andreas Richter, möchte noch ein Weilchen herrschen. Noch nicht einmal ein konkretes Datum für sein Ausscheiden aus dem Amt wird genannt. In der IHK-Postille heißt es wolkig, dass er "spätestens Ende Januar 2018 in den Ruhestand geht."

HGF-Bestellung Stuttgart 2017In einem zweiten Versuch wurde nun aber doch noch ein neuer Hauptgeschäftsführer bestellt. Allerdings hat die Vollversammlung in dem Beschluss dafür keinerlei Datum genannt. Damit hätte die IHK Region Stuttgart dann ein "doppeltes Hauptgeschäftsführer-Lottchen". Dass das mitnichten eine kleinkarierte formale Betrachtung sondern ein ernsthaftes Problem ist, wird dadurch unterstrichen, dass es laut Gesetz nur einen Hauptgeschäftführer geben kann. Und daher haben andere IHKn mit dem Beschluss der Bestellung dann auch ein konkretes Datum benannt, zu dem die Bestellung wirksam werden soll. Die Vollversammlung der IHK Kassel-Marburg bestellte so beispielsweise am 15. April 2015 eine neue Hauptgeschäftsführerin "mit Wirkung zum 01. Januar 2016", weil der Vorgänger eben noch bis zum 31. Dezember 2015 im Amr war. In Stuttgart fehlt eine solche Datumsangabe.

Nun, die Stuttgarter Top-Juristen werden um Ausreden nicht verlegen sein und wir zweifeln auch nicht daran, dass ihnen dabei im üblichen Kadavergehorsam die Rechtsaufsicht zur Seite stehen wird. Schöner wäre es natürlich, wenn sich der Einfalls- und Ideenreichtum dieser hochbezahlten Rechts(un-)kundigen mehr in der täglichen Verrichtung des Geschäftes - man könnte hier z.B. an eine ordnungsgemäße Bestellung eines Hauptgeschäftsführer denken - manifestieren würde und nicht in den Begründungsirrgärten rechtfertigender Ausreden für die simpelsten handwerklichen Fehler. Nun darf also der Streit geführt werden, ob die IHK Region Stuttgart nun gleichzeitig einen alten und einen neuen Hauptgeschäftsführer an der Spitze hat.

Die Rechtsaufsicht im Wirtschaftsministerium scheint sich bereits entschieden zu haben und wertet wenig überraschend den Artikel im IHK-Magazin nicht als förmliche Veröffentlichung des Beschlusses der Vollversammlung. Amüsant ist in dem Zusammenhang, dass eine Anwaltskanzlei, deren Dienste auch die IHK Region Stuttgart schon in Anspruch genommen hat, in einem Verfahren um die Handelskammer Hamburg eine Veröffentlichung eines Wahlergebnisses in Form einer Presseerklärung durchaus als wirksame Veröffentlichung dargestellt hat. Offen ist dabei die grundsätzliche Frage, ob es hier über die Veröffentlichung des Protokolls der Vollversammlungssitzung hinaus, in der die Bestellung des neuen Hauptgeschäftsführer protokolliert wurde, überhaupt einer förmlichen Veröffentlichung bedarf. Falls also der Jubel-Artikel und/oder das Protokoll als Veröffentlichung zu werten sind oder es vielleicht gar keine Veröffentlichung braucht, dann hat die IHK Region Stuttgart jetzt zwei amtierende Hauptgeschäftsführer. Ob doppelt hier besser hält, darf getrost bezweifelt werden.