Bundesverband für freie Kammern e.V. Der Haushalt 2018 der Pflegekammer Niedersachsen – das komplette Versagen

Der Haushalt 2018 der Pflegekammer Niedersachsen – das komplette VersagenBeschlossen wurde der Haushalt 2018 der Pflegekammer Niedersachsen noch vom Errichtungsausschuss. Genehmigt hat ihn dann die Rechtsaufsicht im Sozialministerium. Zu einer Veröffentlichung, die auszugsweise die Inhalte der Haushaltsplanung wiedergibt, am 18. Januar 2019 konnte sich die Pflegekammer erst durchringen, nachdem tags zuvor der bffk entsprechende Unterlagen, die ihm zugespielt worden waren, ins Internet gestellt hatte.
Beides jedoch – die vom bffk veröffentlichten „Charts“ zum Haushalt und die Veröffentlichungen der Pflegekammer selbst – sind nur Auszüge.
Die vollständigen Haushaltspläne liegen dem bffk aber nun vor und werden hier heute auch veröffentlicht. Nach Aussage der Vorsitzenden des Haushaltsausschusses sind dies die vollständigen Unterlagen, die auch der Rechtsaufsicht zur Genehmigung vorgelegen haben. Weitere ergänzende Erläuterungen soll es nicht gegeben haben. Diese Pläne sind ein Dokument vollständigen Versagens. Dass eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts mit diesen erbärmlichen Aufstellungen einen Millionenhaushalt zu rechtfertigen sucht, ist bereits skandalös. Dass das Ministerium als Rechtsaufsicht so etwas genehmigt nicht weniger. Zunächst aber soll hier auf den Mangel an Transparenz eingegangen werden. Laut Gesetz (§19 Abs. 3) ist „Kammermitgliedern (...) auf Antrag Einsicht in den Haushaltsplan und den Jahresabschluss zu gewähren.“ Bereits diese gesetzliche Bestimmung sichert in einem Flächenland wie Niedersachsen nur eine Pseudo-Transparenz. Soll tatsächlich eine Pflegekraft aus Wilsum (238 km) oder Cuxhaven (223km) nach Hannover reisen müssen, um vom Recht der Einsicht Gebrauch zu machen? Die Pflegekammer hätte in ihrer Satzung ein weitergehendes Einsichtsrecht (z.B. digitaler Versand; Veröffentlichung im Internet) regeln können. Stattdessen aber zieht sich die Kammer auf den Wortlaut des Gesetzes zurück.
Am 24. Januar 2019 hat bffk-Geschäftsführer Kai Boeddinghaus als Beistand gemeinsam mit einem Mitglied der Pflegekammer Einsicht in den vollständigen Haushaltsplan genommen. Hier ist zunächst anzumerken, dass der Empfang in der Pflegekammer höflich und professionell war. Die Unterlagen wurden in Kopie übergeben und Fragen wurden beantwortet. Und dennoch muss sich die Pflegekammer hier im Ergebnis völliges Versagen vorhalten lassen. Denn die offen gebliebenen Fragen wurden bis heute nicht beantwortet. Noch wesentlicher ist, dass Mitglied und Beistand jeweils Verschwiegenheitserklärungen zu unterzeichnen hatten. Dort ist ausdrücklich vermerkt, „eine Weitergabe von ausgehändigten Dokumenten (Haushaltsplan) an Personen, die nicht Mitglied der Pflegekammer Niedersachsen sind, darf nicht erfolgen“. Im Nachgang wurde die Pflegekammer gefragt, auf welcher Rechtsgrundlage diese Verpflichtung zur Verschwiegenheit basiert. Die Antwort der Pflegekammer lautet nun, dass dies „ausdrücklich keine Verschwiegenheitserklärung“ sei. In Absprache mit dem von bffk-Geschäftsführer Kai Boeddinghaus als Beistand unterstützen Mitglied der Pflegekammer sehen wir für eine Veröffentlichung daher kein Hindernis mehr.

Form und Inhalt des Haushatsplans sind eine BankrotterklärungIm Hinblick auf Form und Inhalt des „Haushaltsplanes“ kann dieser nicht anders als eine Bankrotterklärung der Verwaltung bezeichnet werden. Es soll auch für das Ministerium keine weiteren Erläuterungen gegeben haben. Drei Seiten mit der Aufstellung von unkommentierten Haushaltspositionen sollen einen Etat in Höhe von knapp 6 Millionen Euro rechtfertigen, der sich in in einer Höhe von knapp 3,5 Millionen Euro aus Zwangsbeiträgen speisen will. Unabhängig von der Tatsache, dass selbst unkritische Haushaltspositionen – insbesondere angesichts der Neugründung der Körperschaft  - nach einer Begründung verlangen, wirft dieser Haushaltsplan diverse Fragen auf. So ist eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts unter der Aufsicht des Landes an das Kostendeckungsprinzip gebunden. Ein Überschuss (hier immerhin mehr als 90.000 €) darf nur dann geplant werden, wenn es zur Verwendung einen im Rahmen der gesetzlichen Aufgabenerfüllung vorher gefassten Beschluss gibt. Einen solchen Beschluss gibt es aber nicht. Höchst bemerkenswert ist auch, dass der Haushaltsplan ohne jede Begründung und Rechtfertigung gleich doppelt eine Rücklagenbildung von je 267.900,97 € vorsieht. Zwar soll nach § 2 Abs. 4 der Haushalts- und Kassenordnung eine „allgemeine Rücklage“ gebildet werden, mit der die Kammer sechs Monate ihre Kosten decken kann. Und auch die Bildung weitere Rücklagen ist hier nicht ausgeschlossen. Es entspricht aber der herrschenden Rechtsprechung, dass auch hinsichtlich der Bildung einer allgemeinen Rücklage eine pauschale Satzungsbestimmung ausdrücklich keine ausreichende Rechtfertigung gibt. Und für die Bildung zweckgebundener Rücklagen braucht es eine hinreichend konkrete Zweckbestimmung, eine Kalkulation und einen konkreten Zeitplan für die Inanspruchnahme. Nichts davon liegt hier vor. Aufstellung, Genehmigung, (In-)Transparenz und Ausführung des Haushaltes für das Jahr 2018 belegen ein völliges Versagen aller Gremien der Kammer – angefangen vom Errichtungsausschuss über den Haushaltsausschuss bis zur Kammerversammlung. Und belegt ist ebenso das völlige Versagen der Rechtsaufsicht, die einem solchen armseligen und fehlerbehafteten Werk die Genehmigung erteilt hat. Auf dieser Grundlage Zwangsbeiträge einzutreiben, ist schlicht absurd.