Hier können Sie Widerspruchschreiben für alle 16 Bundesländer herunterladen. Bitte beachten Sie jedoch, wenn noch keine aktuellen Bestrebungen zur Einrichtung einer Pflegezwangskammer da sind, so läuft Ihr Widerspruch ins Leere.
Diese Schreiben sind ein allgemeiner Widerspruch. Dies ist eine persönliche Willenserklärung gegenüber der Regierung. Sollte bereits eine Verfahren zur Einrichtung einer Kammer laufen oder eine Kammer bereits existieren, haben diese Schreiben meist keine aufschiebende Wirkung. Informieren sie sich dann zu den aktuellen Maßnahmen und Verfahren in ihrem Bundesland.
Sollten Sie über aktuelle Entwicklungen informiert sein, so würden wir uns über eine kurze Mitteilung freuen. Nutzen Sie hierfür unsere Kontaktadressen. Ihre Informationen und Anliegen behandeln wir selbstverständlich vertraulich.