Kammerwahl in Rheinland-Pfalz: Kammerkritische Listen holen mehr als 80 Prozent der Stimmen

Der Wahlausschuss der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz hat am 29. September 2026 das vorläufige Ergebnis der Wahl zur Vertreterversammlung festgestellt. Und das Ergebnis ist eindeutig: Die vier kammerkritischen Listen 5 bis 8, die sich für die Abschaffung der Zwangsmitgliedschaft einsetzen, haben zusammen 6.020 der 7.436 gültigen Stimmen erhalten – das sind knapp 81 Prozent. In der neuen Vertreterversammlung stellen sie 41 der künftig 56 Delegierten. Das vollständige vorläufige Wahlergebnis mit allen Gewählten und Nachrückenden hat die Kammer auf ihrer Wahlseite veröffentlicht.

Das Ergebnis der kammerkritischen Listen

  • Liste 5: PBRN | StOP PK – 3.246 Stimmen (43,7 Prozent), 11 Sitze
  • Liste 6: Pflegebündnis Koblenz – Kammer ohne Zwang – 890 Stimmen (12,0 Prozent), 10 Sitze
  • Liste 7: Pflegebündnis Trier Kammer ohne Zwang – 514 Stimmen (6,9 Prozent), 6 Sitze
  • Liste 8: Pflegekammer ohne Zwang – 1.370 Stimmen (18,4 Prozent), 14 Sitze

Zusammen kommen die Listen 5 bis 8 damit auf 6.020 Stimmen (81,0 Prozent) und 41 Sitze. Die übrigen sechs Listen erreichen gemeinsam rund 19 Prozent der Stimmen und 15 Sitze.

Warum die Vertreterversammlung kleiner wird

Die 81 Sitze der Vertreterversammlung werden nach dem Verfahren Hare/Niemeyer auf die Listen verteilt. Danach hätten den kammerkritischen Listen 66 der 81 Sitze zugestanden. Weil einzelne Listen jedoch weniger Bewerberinnen und Bewerber aufgestellt hatten, als ihnen Sitze zustehen, bleiben 25 Sitze unbesetzt – die neue Vertreterversammlung schrumpft auf 56 Mitglieder. Allein der Liste 5 „PBRN | StOP PK“ hätten 35 Sitze zugestanden, von denen sie nur 11 besetzen kann. Der Zuspruch für die Kammerkritikerinnen und Kammerkritiker war also noch größer, als es ihre Listen personell abbilden konnten. Aber auch mit 41 von 56 Sitzen verfügen sie über eine klare Mehrheit von mehr als zwei Dritteln.

Ein Votum gegen die Zwangskammer

Für den bffk ist das Wahlergebnis ein unmissverständliches Urteil der Pflegenden über die ungeliebte Zwangskammer. Zehn Jahre nach ihrer Gründung ist es der Pflegekammer nicht gelungen, ihre Zwangsmitglieder von ihrem Nutzen zu überzeugen. Durchgehend rechtswidrige Beitragsbescheide, Vollstreckungsversuche gegen die eigenen Mitglieder und eine vorzeitig abgebrochene Mitgliederbefragung haben das Vertrauen nachhaltig zerstört. Auch die Wahlbeteiligung spricht für sich: Von 33.765 Wahlberechtigten haben nur 23,8 Prozent ihre Stimme abgegeben. Mehr als drei Viertel der Mitglieder sind der Wahl ihres eigenen „Berufsparlaments“ ferngeblieben.

Der bffk gratuliert den gewählten Kandidatinnen und Kandidaten der Listen 5 bis 8 herzlich zu ihrem Wahlsieg. Er ist die verdiente Belohnung für ein jahrelanges, zähes Engagement, bei dem sich die Kammerkritikerinnen und Kammerkritiker weder von Beitragsbescheiden noch von Unterlassungsforderungen haben einschüchtern lassen. Mit dem klaren Mandat wächst aber auch die Verantwortung: Die Wählerinnen und Wähler erwarten zu Recht, dass die neue Mehrheit ihren Auftrag zur Abschaffung der Zwangskammer konsequent umsetzt. Der bffk wird die neuen Mitglieder der Vertreterversammlung dabei nach Kräften unterstützen – mit seiner Erfahrung aus zahlreichen Verfahren gegen Kammern und seiner Kenntnis der Wirtschaftsführung der Pflegekammer.

Abgewählte Mehrheit will noch schnell Fakten schaffen

Wie die bisherige Kammerführung mit dem Votum der Pflegenden umzugehen gedenkt, zeigt sich schon jetzt. Kurzfristig wurde eine außerordentliche Sitzung der alten Vertreterversammlung einberufen. Auf der Tagesordnung stehen der Jahresabschluss, die Entlastung des Vorstandes und ein Nachtragsplan 2026. Die abgewählte Mehrheit will damit noch über die Finanzen der Kammer entscheiden und dem bisherigen Vorstand die Entlastung erteilen – bevor die neu gewählte Vertreterversammlung am 19. November 2026 zu ihrer konstituierenden Sitzung zusammentritt.

Für den bffk ist dieses Vorgehen eine undemokratische Geschmacklosigkeit, die einmal mehr zeigt, wes Geistes Kind die abgewählten Kammerfunktionäre sind. Entscheidungen von dieser Tragweite gehören in die Hände der neu gewählten Vertreterversammlung – und nicht in die einer Mehrheit, der die Pflegenden soeben das Vertrauen entzogen haben.

Wie es weitergeht

Die Gewählten haben nun zehn Tage Zeit, die Wahl anzunehmen oder abzulehnen. Danach wird das endgültige Wahlergebnis veröffentlicht. Der bffk wird die weitere Entwicklung in der Pflegekammer Rheinland-Pfalz aufmerksam begleiten und berichten.

Link zur Pressemitteilung des bffk

30.09.2026