Bundesverband für freie Kammern e.V. Niedersachsen: Landesrechnungshof demontiert das Pflegekammergesetz

 


 

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Niedersächsischer Landesrechnungshof demontiert das Pflegekammergesetz

Als eine »Watsche für das Sozialministerium und die Pflegekammerbefürworter« bezeichnen die Kammergegner die Stellungnahme des Niedersächsischen Landesrechnungshofes (LRH) zum Entwurf des Pflegekammergesetzes. Am 11.04.16 gab der LRH in einer Sitzung des Ausschusses für Soziales, Familie, Frauen, Gesundheit und Migration seine Stellungnahme ab.

In allen wesentlichen Punkten hatten die Rechnungsprüfer deutliche Zweifel an der Sinnhaftigkeit, Zulässigkeit und Finanzierung der Pflegekammer. Liest man sich das Sitzungsprotokoll durch, so offenbaren sich Abgründe hinter dem Zustandekommen des Gesetzentwurfes.

Kritik übte der LRH schon an der rechtlichen Begründung zur Einrichtung einer Pflegekammer. Wesentliche Punkte wurden nicht hinreichend ausführlich oder nicht vollständig behandelt. Es wurde bezweifelt, ob die Aufgaben die einer Kammer übertragen werden dürfen ausreichen, diese zu rechtfertigen. In der Gesetzesbegründung gibt es keine Auseinandersetzung mit diesem Kernthema!

Es fehlt eine klare Aussage, welche Vorteile eine solche Kammer den Betroffenen bringt. Es gibt nur allgemeine Floskeln wie »berufsständische Vertretung« oder »Förderung der Qualitätssicherung«. Hier werden konkrete Informationen gefordert. Hier drängt sich der Verdacht auf, man hat drauf verzichtet, weil man deutlich hervorheben müsste, dass eine Pflegekammer nur eine Verwaltung und keine Interessenvertretung ist und sein darf?

Bemängelt wurde auch die unvollständige Auseinandersetzung mit der Evaluationsstudie. Es scheint niemandem aufgefallen zu sein, dass 63% der Befragten für einen Beitrag bis 9 Euro/Monat gestimmt haben, lediglich 42% der Befragten aber überhaupt für eine Pflegekammer votiert haben. Übersetzt bedeutet das, 21% der Befragten wären bereit für eine Kammer zu bezahlen, die es nicht gibt.

Hier erkennt man, dass diese Evaluationsstudie entweder gravierende handwerkliche Fehler hat oder die Ergebnisse bewusst so dargestellt werden, wie es politisch benötigt wird. Ein noch drastischeres Beispiel für politische Umfragesteuerung gibt es in dem Artikel »In Mecklenburg-Vorpommern ist jeder Anstand verloren gegangen.«

Zitat aus dem Sitzungsprotokoll:

Die Landesregierung muss sich im Gesetzentwurf damit Auseinandersetzen, dass 47% der Befragten eine Pflichtmitgliedschaft mit Beitragspflicht ablehnt und lediglich 42% sich dafür aussprechen. Das Ergebnis, dass sich eine Mehrheit der Pflegefachkräfte für die Errichtung einer Pflegekammer mit Beitragspflicht ausgesprochen hat, lässt sich nach Auffassung des LRH nicht eindeutig aus der Evaluationsstudie ableiten.

Mit anderen Worten: Die Kammer hat gar keine Mehrheit bei den examinierten Pflegekräften.

Dem LRH fehlte auch eine Auseinandersetzung mit dem Thema Beitragserhöhung. Die Landesregierung setzt voraus, dass der Beitrag unter 9 Euro/Monat liegen wird. Das kann aber auf Dauer nicht garantiert werden. Steigt der Finanzbedarf über die geschätzten 4,8 Millionen Euro an, müssten die Betroffen dies bezahlen. Ob die Gründe für eine solche Kammer das rechtfertigen, müsste erst einmal geklärt werden.

Weiter kritisierte der LRH, dass die Kalkulation für die Kosten nicht nachvollziehbar dargelegt wurde. Es fehlten z.B. Angaben, welche Sachkosten in die Planung eingeflossen sind. Es ist für den LRH nicht nachvollziehbar, ob die avisierte Kostenschätzung der Landesregierung überhaupt realistisch ist.

Vor allem müsse sich die Landesregierung auch konkretisieren, wie die Anschubfinanzierung der Kammer erfolgen soll. Hier wäre eine Kreditaufnahme oder eine Bürgschaft des Landes möglich. Das bedeutet aber auch, dass man den Betroffenen gleich zu Anfang per Gesetz Schulden auflädt.

Ein vernichtendes Urteil über diese Gesetzesinitiative und die Personen dahinter.