Bundesverband für freie Kammern e.V. Pflegekammer in Rheinland-Pfalz zementiert Demokratiedefizit

Pflegekammer in Rheinland-Pfalz zementiert Demokratiedefizit

Als die Landesregierung in Rheinland-Pfalz auf der Grundlage einer dubiosen Befragung der Pflegekräfte eine Mehrheit in der Pflege ausmachte, gab es  aus gutem Grund heftige Kritik.

Nun beweist auch die neue Pflegekammer in Rheinland-Pfalz, dass eine Beteiligung der einfachen Pflegekräfte in der Selbstverwaltung nicht gewünscht ist. Damit werden die Kritiker bestätigt und alle wohlfeilen Parolen, die der Gründung der Pflegekammer voran gingen Lügen gestraft. Um überhaupt für die Vertreterversammlung der Pflegekammer kandidieren zu können, müssen zunächst satte 150 Unterstützungsunterschriften gesammelt werden, wie der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) in einer Pressemitteilung schreibt. Das ist eine klare Absage an Pflegekräfte in kleineren Einrichtungen, insbesondere in der Altenpflege. Es dürfte auch im Bereich Krankenpflege schwer sein die Unterschriften zusammenbekommen. In kleineren Häusern oder besonders in der ambulanten Pflege gibt es ebenfalls nicht ausreichend Personal, dass einer Kandidatur wohlwollend gegenübersteht. Zudem macht man sich mit der Unterstützung der kostenpflichtigen Zwangskammern im Kreis der Kolleginnen und Kollegen nicht durchgängig beliebt. Es ist eine Steilvorlage für die Pflegefunktionäre, die jahrelang für die Einrichtung ihrer Kammer getrommelt haben und nun die Beute einfahren wollen. Denn mit einem Organisationsapparat im Rücken (Verbänden, großen Einrichtungen) lassen sich so viele Unterschriften natürlich sammeln. Für eine normale Pflegekraft in Vollzeit dürfte das Sammeln von so vielen Unterschriften bereits eine unüberwindliche Hürde sein. Es darf durchaus die Frage aufgeworfen werden, ob das nicht nur ganz mieser undemokratischer Stil ist, oder nicht sogar rechtswidrig. Denn es gibt eine Fülle von Rechtsprechung (hier aus dem Handwerksrecht), die insbesondere im Hinblick auf die Zahl der verlangten Stützunterschriften das Aufbauen unzulässiger Hürden verbietet. Das alles aber ist den Pflegefunktionären in Rheinland-Pfalz scheinbar egal. Sie wollen unter sich die Beute verteilen. Wer sich gegen dieses undemokratische Wahlrecht wehren will, kann sich auf einen langen Rechtsstreit gegen die Kammer einrichten. Die hat viel Zeit und noch mehr Geld. Denn die Beiträge der Zwangsmitglieder füllt die Kriegskasse der Kammer für Auseinandersetzungen auch mit bzw. gegen die eigenen Mitglieder.