„Politische Partizipation in der Pflege“ – ein Buch, das ungewollt zeigt: Kammer geht auch ohne Zwang
Ein neuer Open-Access-Band aus dem Springer-Verlag will Pflegefachpersonen für die eigene Berufspolitik gewinnen. Didaktisch ist das mit Sachverstand gemacht. Gegen seine eigene Stoßrichtung liefert das Buch zugleich gute Argumente für eine starke berufliche Selbstverwaltung ohne Zwangsmitgliedschaft und Zwangsbeiträge.
Das Buch „Politische Partizipation in der Pflege“ von Hannah Igl, Johannes Lichtenegger und Michael Bossle ist Anfang 2026 bei Springer erschienen und frei zugänglich. Es geht auf zwei Qualifikationsarbeiten zurück und steht im Zusammenhang mit einem Bildungsprojekt im Umfeld des Caritasverbandes für die Diözese Regensburg. Daraus ist inzwischen die Fortbildungskampagne „Trommeln für die Pflege“ hervorgegangen, mit der nach Darstellung des Buches rund 700 Pflegende in Bayern erreicht wurden. Geleitworte stammen unter anderem von Andrea Kuhn, die den Aufbau der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz maßgeblich mitgestaltet hat, und von Claudia Hauck, der Vorsitzenden des Bayerischen Landespflegerats.
Der Ausgangsbefund der Autorinnen und Autoren ist nüchtern und gut belegt. Pflegefachpersonen sind gemessen an ihrer zahlenmäßigen Bedeutung im Gesundheitswesen politisch kaum organisiert und kaum gehört. Das Buch nennt dafür unter anderem die historische Prägung des Berufs durch karitative und kirchliche Traditionen, Konfliktscheu und ein bis heute schwach ausgeprägtes berufspolitisches Selbstverständnis. Für die geringe gewerkschaftliche und betriebliche Organisation verweist es unter anderem auf die Studie des Kasseler Politikwissenschaftlers Wolfgang Schroeder „Kollektives Beschäftigtenhandeln in der Altenpflege“. Dem setzen die Autorinnen und Autoren ein didaktisches Konzept entgegen, das politische Bildung für Pflegende systematisch vermitteln soll. Entwickelt wird es beispielhaft am Thema Pflegekammer.
Die große Stärke des Buches liegt darin, dass es nicht bloß erklärt, warum berufspolitische Bildung nötig ist, sondern auch, wie sie in Fortbildungen vermittelt werden kann. Die Konzeption greift die verbreiteten Fragen zu Beiträgen, Datenschutz, Berufsordnung und Fortbildungspflichten auf. Sie setzt auf Dialog, Praxisbezug und die Arbeit mit konkreten Konflikten. Lehrende, Multiplikatorinnen und berufspolitisch Interessierte finden deshalb unmittelbar verwertbares Material.
Am Beispiel Pflegekammer wird die Darstellung allerdings angreifbar. Das Buch behandelt die vollwertige Pflegekammer weitgehend als Modell der Pflichtmitgliedschaft und Pflichtbeiträge. Die bayerische Vereinigung der Pflegenden in Bayern erscheint dagegen durchgehend als unzureichender Sonderweg, obwohl sie selbst als Körperschaft des öffentlichen Rechts errichtet ist. Nach Lesart des Buches fehlt der bayerischen Staatsregierung vor allem der politische Wille zu einer Kammer mit Zwangsmitgliedschaft.
Auch das quantitative Legitimationsargument im Kapitel zur politischen Einflussnahme knüpft zentral an Zwangsmitgliedschaft an. Die Bundespflegekammer vertrete mit rund 270.000 Pflichtmitgliedern aus Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen mehr Pflegefachpersonen als der freiwillig organisierte Deutsche Pflegerat mit etwa 140.000 Mitgliedern. Das verdeutlicht zwar die unterschiedliche Reichweite beider Organisationsformen, vergleicht damit aber nicht dieselbe Größe: Gesetzliche Zugehörigkeit, freiwillige Mitgliedschaft, tatsächliche Beteiligung und politische Akzeptanz sind verschiedene Kategorien. Eine größere Zahl von Zwangsmitgliedern schafft daher nicht automatisch größere demokratische Legitimation.
Das Buch enthält selbst Beobachtungen, die gegen eine schlichte Gleichsetzung von Kammer und Zwangsmitgliedschaft sprechen. Die Pflegekammern in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen kennen freiwillige Mitgliedschaften für bestimmte Personengruppen. Menschen können sich einer Kammer also auch ohne gesetzliche Pflicht anschließen. Bewiesen ist damit nur, dass sich freiwillige Mitgliedschaft und die Rechtsform einer Kammer nicht grundsätzlich ausschließen – nicht, dass eine ausschließlich freiwillig getragene Pflegekammer mit sämtlichen hoheitlichen Aufgaben bereits praktisch erprobt wäre.
Die VdPB zeigt außerdem, dass eine öffentlich-rechtliche Organisation der Pflege ohne Zwangsmitgliedschaft errichtet werden kann. Gerade deshalb verdient der als Makel behandelte Sonderweg eine genauere Analyse. Das Buch räumt selbst ein, die VdPB habe ähnliche Aufgaben wie eine Pflegekammer. Seine eigene Darstellung macht jedoch deutlich, dass die Unterschiede nicht allein an der Mitgliedschaftsform liegen. Die VdPB ist nicht im bayerischen Heilberufekammerrecht verortet, sondern in einem eigenen Gesetz. Neben der Rechtsaufsicht unterliegt sie der Fachaufsicht des zuständigen Ministeriums. Sie finanziert sich nicht aus eigenen Mitgliedsbeiträgen, sondern aus dem Staatshaushalt. Bei Fort- und Weiterbildung besitzt sie nicht die Regelungsautonomie einer Pflegekammer.
Das sind reale Defizite, die sich aber nicht zwangsläufig aus der Freiwilligkeit der Mitgliedschaft ergeben, sondern auf eigenständigen politischen Entscheidungen des bayerischen Gesetzgebers beruhen. Er hat freiwillige Mitgliedschaft mit begrenzten Kompetenzen, staatlicher Fachaufsicht und Haushaltsabhängigkeit verbunden. Daraus lässt sich nicht ableiten, jede freiwillig organisierte Körperschaft müsse ebenso schwach ausgestattet sein. Vorstellbar ist eine stärkere öffentlich-rechtliche Selbstverwaltung mit freiwilliger Mitgliedschaft, einer eigenen und von ihren Mitgliedern getragenen Finanzierung, unabhängiger Rechtsaufsicht und weitergehenden Regelungskompetenzen. Eine solche Konstruktion müsste politisch und rechtlich erst ausgestaltet werden. Die heutige VdPB belegt weder ihre eigene Gleichwertigkeit noch die These, Freiwilligkeit führe zwangsläufig zu institutioneller Schwäche
.Die Unschärfe ist auch didaktisch problematisch. Die Autorinnen und Autoren berufen sich ausdrücklich auf den Beutelsbacher Konsens und dessen Kontroversitätsgebot. Umstrittene Fragen aus Wissenschaft und Politik sollen als umstritten dargestellt werden. Die Zwangsmitgliedschaft gehört zu den heftigsten Streitpunkten der Pflegekammerdebatte. Das Buch nennt die ver.di-Position gegen Zwang und Beiträge, behandelt sie aber überwiegend als Einwand gegen ein im Ergebnis feststehendes Modell. Eine gleichwertige Auseinandersetzung müsste Fragen der Akzeptanz, der Finanzierung, der Berufsaufsicht und der demokratischen Legitimation freiwilliger Modelle systematisch behandeln.
Wer für die Darstellung wissenschaftliche Gründlichkeit beansprucht, muss sie auch beim Blick auf die weiterhin bestehenden Kammern einlösen. Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen erscheinen im Status-quo-Kapitel vor allem über Rechtsform, Mitgliederzahl, Gremienarbeit und Satzungsrecht. Die anhaltenden Konflikte um Akzeptanz und Zwangsmitgliedschaft bleiben dagegen weitgehend außen vor. In Rheinland-Pfalz ist das besonders auffällig. An anderer Stelle erwähnt das Buch selbst die erneuten Proteste des Jahres 2025 und eine auf Auflösung gerichtete Petition mit 2.833 Unterschriften. Es berichtet auch, dass sich die Kritik vor allem gegen Zwangsmitgliedschaft und Beitragserhebung richtet.
Die Entwicklung ist inzwischen weitergegangen. Die neue Landesregierung in Rheinland-Pfalz hat eine transparente, neutrale und diskriminierungsfreie Abstimmung über die Zukunft der Landespflegekammer angekündigt. Damit steht die Existenz der ältesten deutschen Pflegekammer erneut zur Entscheidung ihrer Mitglieder. Auch für Nordrhein-Westfalen wäre eine vollständige Status-quo-Darstellung nötig gewesen, die öffentliche Kritik und die fortdauernde Kontroverse über die Zwangsmitgliedschaft nicht zu Randphänomenen macht, denn der rechtliche Bestand einer Körperschaft sagt noch nichts über ihre tatsächliche Akzeptanz in der Berufsgruppe aus.
Das trifft den Kern der Kammerdebatte. Eine Zwangspflegekammer kann die Pflege organisatorisch bündeln, sie kann die Berufsgruppe aber auch tief spalten. Wenn viele Pflegefachpersonen die Kammer nicht als eigene Stärkung, sondern als zusätzliche Fremdbestimmung wahrnehmen, schwächt das ihre Fähigkeit, als gemeinsame Stimme der Pflege aufzutreten. Gerade dieser mögliche gegenläufige Effekt hätte mit den im Buch entwickelten Kategorien von Zersplitterung, horizontaler Feindseligkeit und Konfliktanalyse untersucht werden müssen.
Auch die Vorgründungsumfragen hätten kritischer eingeordnet werden müssen. In mehreren Ländern ergaben die Befragungen vor der Errichtung von Pflegekammern Mehrheiten für eine Gründung. Das beantwortet jedoch nicht die entscheidende Frage, worüber die Befragten inhaltlich urteilen konnten. Die vorliegenden Daten zum Informationsstand zeigen erhebliche Unterschiede. In Baden-Württemberg bezeichneten 30 Prozent das Thema als neu und 44 Prozent gaben an, davon lediglich schon einmal gehört zu haben. Nur 20 Prozent berichteten von einer intensiven Beschäftigung. In Niedersachsen waren es 30 Prozent mit einem neuen Thema, 39 Prozent mit bloßem Vorwissen und 31 Prozent mit intensiver Beschäftigung. In Nordrhein-Westfalen hatte eine knappe Mehrheit von 50 Prozent das Thema entweder erst neu kennengelernt oder nur schon einmal davon gehört. 48 Prozent berichteten von einer intensiven Beschäftigung.
Belegt ist damit nicht, dass die Mehrheit der Befragten nicht wusste, worüber sie abstimmte – wohl aber, dass ein erheblicher Teil nur über begrenzte Vorkenntnisse verfügte. Die Zustimmung zu einer abstrakt positiv besetzten Pflegekammer kann deshalb nicht einfach als informierte Zustimmung zu Zwangsmitgliedschaft^, Beitragspflicht, Berufsaufsicht und möglichen Sanktionen verstanden werden. Viele Befragte konnten sich von einer Kammer nachvollziehbar eine Stärkung des Pflegeberufs, mehr Mitsprache und eine bessere Interessenvertretung versprechen. Ob diese Erwartungen der konkreten, später errichteten Zwangskammer galten, bleibt offen.
Die späteren Voten in Schleswig-Holstein und Niedersachsen sehen vor diesem Hintergrund anders aus. Sie lassen sich kaum allein als nachträglicher Kommunikationsfehler erklären, sondern deuten eher darauf hin, dass zwischen der Zustimmung zu einer abstrakten Kammeridee und der Akzeptanz einer tatsächlich errichteten Zwangskammer eine erhebliche Differenz besteht. Wer die Gründungsumfragen als Legitimation für Pflichtkammern heranzieht, muss deshalb auch den jeweiligen Informationsstand und die konkrete Fragestellung offenlegen.
Besonders deutlich wird die Leerstelle beim Blick auf die gescheiterten Kammergründungen. Die Kapitel zu Schleswig-Holstein und Niedersachsen berichten die Auflösungen vor allem chronologisch und verfahrensförmig. Die Zahlen sind jedoch eindeutig. In Schleswig-Holstein stimmten bei einer Beteiligung von 73,68 Prozent 91,77 Prozent für die Auflösung der Kammer. In Niedersachsen votierten in der Evaluation 70,6 Prozent für deren Abschaffung. Das lässt sich nicht monokausal erklären. Gründungsbedingungen, parteipolitische Konflikte, Beitragsgestaltung, Kommunikation und der zeitliche Kontext spielten eine Rolle. Zwangsmitgliedschaft und Beitragszwang können gleichwohl erhebliche Konfliktpotenziale entfalten. Nach dem eigenen Instrumentarium des Buches hätte dies eine vertiefte Konfliktanalyse verdient.
Das Buch ist weder ein Beleg gegen Pflegekammern noch ein Entwurf für ein ausformuliertes freiwilliges Kammermodell. Es ist ein gut gemachtes und empirisch fundiertes Bildungsangebot, das den Mangel an berufspolitischer Bildung in der Pflege ernst nimmt und dafür anerkennenswertes didaktisches Handwerk liefert. Seine eigene Argumentation führt aber weiter, als die Autorinnen und Autoren einräumen. Die Schwächen der VdPB folgen nicht schlicht aus der Freiwilligkeit, so wenig wie eine erzwungene Mitgliedschaft Akzeptanz und politische Beteiligung garantiert.
Wirksame berufliche Selbstverwaltung braucht institutionelle Unabhängigkeit, klare Kompetenzen, eine verlässliche Finanzierung und eine Berufsgruppe, die informiert mitwirkt. Das Buch zeigt nicht, dass dies nur mit Zwangsmitgliedschaft und Zwangsbeiträgen zu erreichen wäre. Entscheidend ist nicht, ob Pflege sich organisieren soll. Entscheidend ist, welche Form von Selbstverwaltung Akzeptanz schafft, Unabhängigkeit sichert und Pflegefachpersonen tatsächlich zur Mitwirkung bewegt.
Wer wie der bffk eine starke berufliche Selbstverwaltung ohne Zwangsmitgliedschaft und Zwangsbeiträge befürwortet, findet im Buch mehr Argumente dafür, als dessen Autorinnen und Autoren offenbar beabsichtigen. Kammer geht eben auch ohne Zwang. Sie muss dann so gestaltet sein, dass ihre Mitglieder sie aus Überzeugung tragen und nicht nur kraft Gesetzes angehören.
Bibliografische Angabe
Hannah Igl, Johannes Lichtenegger und Michael Bossle, Politische Partizipation in der Pflege. Ein Bildungsangebot und Weckruf zur Pflegekammer in Bayern, Springer, 2026, Open Access.
© kai boeddinghaus - bffk, August 2026