10 Jahre Pflegekammer – 10 Jahre rechtswidrige Beitragserhebung
Das Oberverwaltungsgericht Koblenz hat mit Beschluss vom 6. Juli 2026 entschieden, dass das Urteil des VG Koblenz gegen die Pflegekammer Rheinland-Pfalz zutreffend war. Damit steht rechtskräftig fest, dass auch die Beitragserhebung der Pflegekammer für das Jahr 2025 rechtswidrig war. Allein der bffk betreut rund 100 solcher Widerspruchsverfahren, die damit nun sämtlich erfolgreich sind. Mit dieser jüngsten Entscheidung haben sich seit der Gründung der Kammer im Jahr 2016 nunmehr sämtliche Wirtschaftspläne und damit die gesamte bisherige Beitragserhebung der Pflegekammer als rechtswidrig erwiesen. Für das Jahr 2026 sieht es nicht besser aus, denn die Urteilsgründe lassen sich vollständig auch auf dieses Jahr übertragen.
Diese katastrophale Bilanz der Kammerverantwortlichen in Mainz führt gleichwohl zu keinerlei Konsequenzen. Ein Eingeständnis eigener Fehler bleibt aus. Eine Entschuldigung ebenso. Und personelle Konsequenzen gibt es schon gar nicht. Wer die Verlautbarungen der Kammer zu den aktuellen gerichtlichen Entscheidungen liest, könnte meinen, sie hätte das Verfahren gewonnen und sämtliche Ziele erreicht. Mit ihrer uneinsichtigen und überheblichen Haltung sind es gerade die Kammerfunktionäre, die der Idee einer berufsständischen Vertretung der Pflege Schaden zufügen.
09.07.2026