Auch Beitragsveranlagung der IHK Dortmund ist rechstwidrig

Gleich in drei Fällen hatte das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen am 09. Juni 2026 über die Beitragsveranlagung der IHK Dortmund zu verhandeln. Hinsichtlich der Wirtschaftsjahre 2020 und 2022 hatten die Klagen Erfolg. Nur beim Jahr 2019 wurde die Klage zurückgewiesen. Damit haben sich die vom bffk unterstützten Kläger überwiegend weiter durchgesetzt. Auch mehr als 10 Jahre nach der Grundsatzentscheidung des Bundesverwaltungsgerichts ist die IHK Dortmund nicht in der Lage eine rechtskonforme Beitragsveranlagung zu gewährleisten. Dazu gehört eben auch das Fehlen von Einsicht. Denn es ist eine Sache, dass die Beitragsveranlagungen der Jahre 2020 und 2022 rechtswidrig sind, weil die IHK rechtswidrig millionenschwere Rücklagen vorhält. Eine andere Sache ist es, wenn die IHK lieber teure Anwälte engagiert, um ihr rechtswidriges Handeln zu verteidigen, und - wie hier geschehen - selbst im Jahr 2024 immer noch Beitragsforderungen für diese zurückliegenden Jahre erhebt. Beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen ist die IHK Dortmund mit einem solchen rechtswidrigen Griff in die Taschen der Zwangsmitglieder nicht zum ersten Mal gescheitert.

24.06.2026