Debakel für die IHK Hanau – Beitragsveranlagungen aufgehoben
Am 25. Juni 2026 musste die IHK Hanau zum wiederholten Male ihre rechtswidrige Vermögensbildung in Millionenhöhe vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt/M. Rechtfertigen. Im Streit standen – die Justiz in Hessen ist hoffnungslos überlastet – die Jahre 2007 bis 2010 und die Jahre 2015 sowie 2018.
Die Rechtfertigung ist den IHK-Vertretern mit ihrem Hauptgeschäftsführer an der Spitze im Gerichtssaal indes nicht gelungen. Noch während der Verhandlung sah sich die IHK daher nach eindrücklichen Hinweise des Gerichts veranlasst, die Beitragsforderungen für die Jahre 2007 bis 2010 zurückzunehmen. Die Aufhebung der Beitragsveranlagung für die Jahre 2015 und 2018 blieb dann dem Urteil des Gerichts vorbehalten. Vor dem Hintergrund das wesentliche Teile der rechtswidrigen Vermögensbildung, die das Gericht gerügt hat, bis in die Gegenwart andauern, sieht es hinsichtlich der Rechtswidrigkeit der IHK-Beitragsforderungen für die Jahre 2019 bis 2026 nicht besser aus. Auch die IHK Hanau lässt dabei jedes Unrechtsbewusstsein vermissen. Statt Einsicht, statt Entschuldigungen und statt durchgreifenden Änderungen engagieren die Hanauer Kammerfürsten eine teure Berliner Anwaltskanzlei – alles bezahlt von den Zwangsbeiträgen – , um zu rechtfertigen, was nicht zu rechtfertigen ist.
27.06.2026