Rechtskräftig entschieden - Beitragsveranlagung der IHK Essen war rechtswidrig
Im Mai dieses Jahres haben wir hier unter der Überschrift "IHK Essen lernt es nicht - erneute Niederlage beim Verwaltungsgericht" über die jüngste Niederlage der IHK Essen um die rechtswidrige Beitragsveranlagung für das Jahr 2023 berichtet. Nun lernen es die IHK-Funktionäre in Essen tatsächlich nicht und greifen die Urteile gegen die IHK regelmäßig vor dem Oberverwaltungsgericht an. So auch die Urteile des Verwaltungsgerichts in Gelsenkirchen vom 18. November 2022 zur Beitragsveranlagung für das Jahr 2020. Unter dem Datum vom 04. November 2026 hat nun das Oberverwaltungsgericht die IHK-Anträge auf Zulassung der Berufung abgelehnt. Damit ist rechtskräftig entschieden, dass die Beitragsveranlagung für das Jahr 2020 unzulässig war, weil die IHK Essen gegen die Bestimmungen des Staatlichen Haushaltsrechts verstoßen und rechtswidrig Vermögen gebildet hat.
Womit mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht zu rechnen ist, ist eine Entschuldigung der Verantwortlichen an die Mitgliedschaft. Von personellen Konsequenzen angesichts der jahrelangen Fehlleistungen ganz zu schweigen. Womit genauso wenig zu rechnen ist, ist das Aufwachen der Rechtsaufsicht im Düsseldorfer Wirtschaftsministerium, die seit Jahren wie ein unbeteiligter Zuschauer agiert, sodass jedes IHK-Mitglied allein und in langwierigen Verfahren - im vorliegenden Fall haben zwischen der Klageerhebung und der rechtskräftigen Entscheidung mehr als 6 1/2 Jahre gelegen - für sein Recht kämpfen muss. Unser Mitglied hat jetzt - nicht zum ersten Mal - die IHK-Beiträge gespart. Für alle anderen IHK-Zwangsmitglieder kommt die Entscheidung viel zu spät.
06.11.2026