IHK Essen lernt es nicht - erneute Niederlage beim Verwaltungsgericht
Im Februar 2026 hatte ein Mitglied des bffk schon zum vierten Mal mit einer Klage gegen die Beitragsveranlagung der IHK Essen Erfolgt. Im Jahr 2019 konnte der Unternehmer erstmals die Aufhebung der Beitragsbescheide für die Jahre 2014 bis 2017 durchsetzen. Im November 2022 hob das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen für beide Firmen des Unternehmers die Veranlagungen für das Jahr 2020 auf. Un im Februar 2026 hob das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen dann die Beitragsveranlagung für das Jahr 2022 auf. Nicht anders erging es der IHK am 19. Mai 2026 hinsichtlich der Beitragsveranlagung für das Jahr 2023. Auch für dieses Wirtschaftsjahr erkannte das Gericht einen wesentlichen Formfehler der IHK und zudem eine andauernde rechtswidrige Vermögensbildung.
Für die verantwortlichen IHK-Funktionäre in Essen scheinen die klaren rechtlichen Bestimmungen des IHK-Gesetzes zur Wirtschaftsführung weiterhin entweder schwer zu verstehen oder aber man ignoriert diese Bestimmungen ganz bewusst.
29.05.2026