Ärztekammer Niedersachsen wieder vor Gericht gescheitert
Mit Unterstützung des bffk waren bislang alle Verfahren gegen die Ärztekammer Niedersachsen erfolgreich. Zwei Mal schon obsiegte bffk-Mitglied Dr. Parpart gegen die Ärztefunktionäre aus Hannover beim Verwaltungsgericht in Stade. In beiden wurde die Entscheidung durch das Oberverwaltungsgericht - zuletzt im März 2025 - bestätigt.
Beim Verwaltungsgericht in Oldenburg gab es für bffk-Mitglied Christoph Heinrich zunächst eine Niederlage. Er aber vertraute auf die fachliche Einschätzung des bffk und beantragte die Zulassung der Berufung. Nun erging vom Oberverwaltungsgericht ein mehr als deutlicher rechtlicher Hinweis an die Ärztekammer. Und obwohl die ja in der ersten Instanz noch gewonnen hatte, wurde nun der von Christoph Heinrich beklagte Bescheid für 2019 sang – und klanglos aufgehoben.
Drei Aspekte machen die Angelegenheit bemerkenswert. Einmal habe andere Kläger gegen die Ärztekammer vor den Verwaltungsgerichten in Osnabrück, Göttingen und Hannover vergleichbare Verfahren verloren und haben dann aufgegeben. Für diese Ärzte ist das bitter. Denn sie haben ihre Verfahren rechtskräftig verloren, obwohl sie hätten gewinnen müssen und mit dem bffk an der Seite auch gewonnen hätten.
Zum anderen verweisen die Urteile aus Stade, der gerichtliche Hinweis des Oberverwaltungsgerichtes und das Einknicken der Ärztekammer auch auf spätere Wirtschaftsjahre bis hinein in das laufende. Denn die Sachverhalte, die den erfolgreichen Klagen zugrundelagen, setzen sich bis heute fort. Entsprechende Klagen für die Jahre 2020 bis 2025 sind auch bereits anhängig.
Und schließlich liegt dem bffk seit einigen Tagen ein weiterer Prüfungsbericht des Landesrechnungshofes (LRH) zum Umgang der Ärztekammer mit den Mitgliedsbeiträgen vor. Das Urteil des Landesrechnungshofes ist – nicht zum ersten Mal – geradezu vernichtend. Höchst bemerkenswert ist, dass der Rechnungshof detailliert darstellt, wie sehr die Ärztekammer die Prüfungstätigkeit behindert und unterlaufen hat. Und der Bericht belegt, wie inakzeptabel unprofessionell und chaotisch dee Ärztekammer bei Buchhaltung und Bauüberwachung vorgegangen ist. Im Bericht sind Sätze zu lesen wie
„Die uns von der ÄKN übersandten Unterlagen genügten nicht den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB). Die ÄKN erfüllte damit weder die Vorgaben des Handelsgesetzbuches noch ihrer Haushalts- und Kassenordnung“„
Die ÄKN errichtete Mietflächen, obwohl dies nicht ihre originäre Aufgabe ist. Durch die gestiegenen Baukosten werden die erzielten Mieteinnahmen keinesfalls kostendeckend sein. Den Fehlbetrag muss sie durch die Beitragseinnahmen decken.“
„Es kann nicht für alle Haushaltsjahre des Prüfungszeitraums ausgeschlossen werden, dass die ÄKN eine zu hohe Betriebsmittelrücklage und damit unzulässiges Vermögen bildete.
Vorläufig ist der LRH-Bericht nur noch deswegen, weil die Stellungnahme der Ärztekammer noch nicht eingearbeitet ist. Nach aller Erfahrung aus der Vergangenheit – und weil der bffk auch diese Stellungnahme kennt – wird mit wesentlichen Änderungen des Rechnungshofberichts nicht zu rechnen sein. Der bffk wird in den nächsten Tagen hierzu ausführlich berichten.
26.09.2025