Verwaltungsgericht Mainz - Pflegekammer muss schon wieder Unterlassung erklären
Es ist schon bemerkenswert dreist, was sich die Pflegekammer Rheinland-Pfalz bzw. ihr Präsident und ihr Geschäftsführer in den letzten Wochen und Monaten leisten.
Im Wissen um die rechtlichen Beschränkungen der Öffentlichkeitsarbeit – immerhin wurde die Kammer bereits mehrfach gerichtlich und außergerichtlich zur Abgabe von Unterlassungserklärungen gezwungen – haut die Pflegekammer, im verzweifelten Bemühen ihre weiter Existenz zu sichern und ihre Bedeutung zu unterstreichen, rechtswidrige Stellungnahmen raus. Nachdem die Kammer im Zusammenhang mit der rechtswidrigen Äußerung ihres Präsidenten im Vorfeld der Demonstration in Trier schon gerichtlich zur Unterlassung gezwungen wurde, geht es nun
um die rechtswidrige Pressemitteilung zur Positionierung der rheinland-pfälzischen CDU für notwendige grundlegende Reformen der Pflegekammer. Am 09. September 2025 veröffentlichte die Pflegekammer eine deftige – und selbstverständlich rechtswidrige – Pressemitteilung, die durchaus auf Widerhall gestoßen ist.
Mit Unterstützung des bffk forderte Alexandra Schug die Kammer zur Unterlassung und Löschung der Pressemitteilung auf. Die Mainzer Kammerfürsten meinten, noch nicht einmal antworten zu müssen. Alexandra Schug aber meinte es ernst und stellte am 17. September 2025 einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht Mainz. Ganz offenkundig war und ist sich die auch bei der Beitragsveranlagung notorisch betrügerisch handelnde Pflegekammer ihres rechtswidrigen Handelns bewusst. Denn anstatt sich im gerichtlichen Verfahren zu verteidigen, erklärte die Kammer nun gleich vollumfänglich die geforderte Unterlassung. Selbstverständlich – aber das trifft die unehrlichen Kammerfunktionäre nicht persönlich – wurden damit auch wieder Gerichts- und Anwaltskosten von mehr als 1.000 Euro zulasten der Zwangsbeitragszahler*innen verursacht.
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