Nächste Schlappe für die Serienbetrüger von der Pflegekammer
Erst vor wenigen Tagen haben wir hier über einen gescheiterten Betrugsversuch der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz berichtet, die Ende 2024 mit einem offenkundig rechtswidrigen Beitragsbescheid versuchte, einer Pflegekraft fast 700 Euro aus der Tasche zu ziehen.
In dem Fall ging es um einen rechtswidrigen Beitragsbescheid. Gescheitert ist die Pflegekammer jetzt auch in einem rechtswidrigen Versuch, vermeintlich offene Forderungen beizutreiben. Satte 2.375 Euro sollte eine Pflegekraft aus Neuwied für die Vergangenheit zahlen. Und während die Pflegekammer auf ein Schreiben des bffk auch nach 3 Monaten noch nicht reagiert hat, so hat sie gegenüber der Vollstreckungsbehörde noch Ende April behauptet, sie habe die Angelegenheit „erneut geprüft“, aber die Prüfung habe nichts Neues ergeben. Die Pflegekammer hat also weiter auf Vollstreckung bestanden.
Daraufhin hat die betroffene Pflegefachkraft mit Unterstützung des bffk Ende Juli 2025 eine sogenannte Vollstreckungsabwehrklage erhoben. Und siehe da.....keine vier Wochen nach Klageerhebung hat die Pflegekammer, die noch im April behauptete, Ihre Forderung sei berechtigt, hat flugs alle Bescheide aufgehoben.
Hier hat die Pflegekammer versucht, bei einer Familie mit drei Kindern – beide Eltern Pflegekräfte – rechtswidrig 2.375 Euro „abzugreifen“ und war erst durch eine Klage zu stoppen.
22.08.2025