Immer noch rechtswidriges Vermögen: IHK München verliert Beitragsprozesse für die Jahre 2018 - 2024
Nach mündlicher Verhandlung am 09. Juni 2026 hat das Verwaltungsgericht der IHK München erneut ein denkbar schlechtes Zeugnis ausgestellt. In einer Serie von Verfahren zu den Beitragsveranlagungen für die Jahre 2018 bis 2024 unterlag die IHK gleich sechsmal gegenüber bffk-Mitgliedern. Dass Gericht hat geurteilt, dass die IHK weiterhin rechtswidriges Vermögen in Millionenhöhe vorhält und deshalb nicht berechtigt war, Beiträge zu erheben. Für die klagenden bffk-Mitglieder bedeutet dies eine Einsparung von rd. 75.000 Euro an IHK-Beiträgen. Geld, das die Kammer nie hätte verlangen dürfen.
Das Bemerkenswerte an diesen aktuellen Urteilen ist dabei nicht allein die Niederlage der IHK München, sondern der Umstand, dass seit Jahren Verwaltungsgerichte in ganz Deutschland - und ganz konkret auch bei der IHK München - eine solche rechtswidrige Vermögensbildung feststellen. Und immer noch - auch nach den deutlichen Grundsatzurteilen des Bundesverwaltungsgerichtes aus den Jahren 2015 und 2020 - werden Industrie- und Handelskammern wie die IHK München jetzt mit einem rechtswidrigen Millionenvermögen erwischt. Dazu kommen einfachste formale Fehler wie das Versäumnis einer rechtzeitigen amtlichen Bekanntmachung von geänderten Wirtschaftssatzungen.
Wenn nun für alle Beitragsjahre von 2018 bis 2024 durchgängig das Vorhalten eines rechtswidrigen Millionenvermögens festgestellt werden muss, dann geht es nicht um vereinzelte Fehler. Immer noch und satrukturell bereichert sich die IHK an ihren Zwangsmitgliedern, die mit den Zwangsbeiträgen dieses Millionenvermögen finanzieren müssen.
Der Blick in die Vergangenheit zeigt dabei, dass die Fehler bei der IHK München weit zurückreichen. Die Baukosten-Explosion beim Stammhaus in Folge der Luxussanierung, die bereits früher grügten rechtswidrigen Rücklagen. Dies alles verweist auf die andauernden strukturellen Verfehlungen der IHK-Verantwortlichen. Zum Gesamtbild gehört dabei auch, dass die IHK lieber teure Anwälte beauftragt, die das rechtswidrige Handeln verteidigen sollen, anstatt endlich die Millionen an die Mitglieder zu erstatten.
In der Kritik stehen aber auch die Politik und die Rechtsaufsicht, die sich fragen lassen müssen, warum IHK-Mitglieder jedes Mal individuell klagen müssen und warum hier die Rechtsaufsicht nicht endlich wirksam einschreitet. Am Ende entlarven die Urteile nämlich auch das Märschen von der effizienten, mitgliederorientierten Selbstverwaltung und einer funktionioerenden Rechtsaufsicht. Die Marke "IHK" nimmt insgesamt Schaden.
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19.06.2026