bffk-Mitglied im Beitragsstreit erneut erfolgreich gegen die IHK Essen
Ein Mitglied des bffk hat heute nun schon zum vierten Mal mit einer Klage gegen die Beitragsveranlagung der IHK Essen Erfolg gehabt. Erstmals konnte der Unternehmer im Jahr 2019 die Aufhebung der Beitragsbescheide für die Jahre 2014 bis 2017 durchsetzen. Im November 2022 hob das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen für beide Firmen des Unternehmers die Veranlagungen für das Jahr 2020 auf. Heute nun hatte das Gericht über die Beitragsveranlagung des Jahres 2022 zu urteilen. Und wieder ging die IHK mit ihrem teuren Anwalt als Verlierer aus dem Gerichtssaal.
Grund für die juristischen Niederlagen der IHK Essen ist und bleibt eine rechtswidrig überhöhte Vermögens- bzw. Rücklagenbildung. Das IHK-Gesetz ist immerhin an dieser Stelle eindeutig. Hat eine IHK freies Vermögen, so muss das vor einer Beitragsveranlagung verbraucht werden. Für die verantwortlichen IHK-Funktionäre in Essen scheinen diese rechtlichen Bestimmungen entweder schwer zu verstehen oder aber es fehlt der Respekt vor der Einhaltung der rechtlichen Bestimmungen.
10.02.2026