Der DIHK und die Klimapolitik: Einseitiges Lobbying auf Kosten der Pflichtmitglieder

Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) hat im Herbst 2025 und Frühjahr 2026 zwei aufeinander aufbauende Positionspapiere zum Klimaschutz veröffentlicht, beide beschlossen von der DIHK-Vollversammlung.

Das erste Papier vom November 2025 stellt den eingeschlagenen Weg der Energiewende grundsätzlich in Frage. Das Kernargument lautet: Der aktuelle Kurs sei zu teuer, zu stark staatlich durchgesteuert und international nicht eingebettet. Die Gesamtsystemkosten summierten sich bis 2049 auf bis zu 5,4 Billionen Euro. Die DIHK fordert, die deutschen und europäischen Klimaziele an den Ambitionen wichtiger Wettbewerber auszurichten – und bei ausbleibendem internationalem Fortschritt das nationale CO2-Budget auszuweiten. Jahresscharfe Zwischenziele sollen durch einen flexiblen „Budgetansatz" ersetzt werden, der Emissionshandel soll das zentrale Steuerungsinstrument sein, ergänzende Regulierungen (Gebäude, Verkehr) sollen abgebaut werden.

Das zweite Papier vom Frühjahr 2026 vertieft und präzisiert diese Positionen. Es betont erneut, dass Deutschland mit knapp zwei Prozent Anteil an den globalen Treibhausgasemissionen allein wenig bewirken könne, solange Länder wie China (+395 % gegenüber 1990) und Indien (+452 %) ihre Emissionen weiter steigern. Konkret fordert das Papier: das nationale Klimaschutzziel an Fortschritte anderer G20-Staaten zu koppeln (ein sogenannter Konditionierungsmechanismus), den CO2-Grenzausgleich (CBAM) grundlegend zu vereinfachen oder zu überdenken, jahresscharfe Sektor- und Zwischenziele nur noch als unverbindliches Monitoring zu behandeln, internationale Klimaschutzprojekte stärker anzurechnen, das EEG auf marktreife Technologien zu beschränken, und ein Koordinierungsgremium auf Staatssekretärsebene im Bundeskanzleramt einzurichten. Kreislaufwirtschaft und besseres Monitoring werden als Ergänzungen benannt.

Beide Papiere betonen, das Ziel der Klimaneutralität grundsätzlich zu unterstützen – stellen aber zentrale gesetzliche Zwischenziele und Regulierungsinstrumente in Frage.

Was Kritiker daran bemängeln

Die Papiere haben scharfe Reaktionen ausgelöst.

Zunächst gibt es scharfe inhaltliche Kritik: Der Bundesverband Nachhaltige Wirtschaft (BNW) bezeichnet das erste Klimapapier als „grob fahrlässig" und als „Geisterfahrt", die zentrale wissenschaftliche Erkenntnisse ignoriere. Die Argumentation, „am Ende werden die gleichen Emissionen im gleichen Zeitraum eingespart", verkenne die Bedeutung verbindlicher Zwischenziele: Gerade sie schaffen Investitionssicherheit und verhindern, dass die Transformation auf die lange Bank geschoben wird. Der BNW weist darauf hin, dass erneuerbare Energien bereits heute jeden investierten Euro durch sinkende Börsenpreise amortisieren – die DIHK-Erzählung von der unerschwinglichen Energiewende sei daher einseitig.

Der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) hat die zugrundeliegende Frontier-Economics-Studie gesondert bewertet: Die empfohlenen Maßnahmen gefährdeten den Klimaschutz, weil sie Investoren verunsicherten, fossile Energien länger nutzbar machten, Klimaschutzmaßnahmen ins Ausland verlagerten und die Klimaschutzziele zeitlich verschöben.

Darüber hinaus wird diie Frage der Ausgewogenheit aufgeworfen. Wirtschaftsverbände und Initiativen wie „Wirtschaft denkt weiter" (BNW-Aktion) betonen, dass die Stimmen der Wirtschaft zum Thema Klima und Energie alles andere als einheitlich sind. Viele Unternehmen – insbesondere aus erneuerbaren Energien, Effizienzdienstleistungen, Kreislaufwirtschaft und innovativen Technologien – profitieren von ambitioniertem Klimaschutz und werden durch die DIHK-Papiere nicht vertreten. Die DIHK spreche faktisch für einen Teil der fossil geprägten Industrie, tue dies aber unter dem Deckmantel des „Gesamtinteresses der Wirtschaft".

Und schließlich gibt es rechtliche Einwände. Als Körperschaft des öffentlichen Rechts ist die DIHK an das Klimaschutzgesetz gebunden, das verbindliche Ziele für 2030 und 2040 vorschreibt. Indem sie diese Ziele offen in Frage stellt, bewegt sie sich nach Auffassung von Kritikern am Rand ihrer gesetzlichen Aufgaben oder darüber hinaus.

Die rechtliche Einordnung – was darf die DIHK sagen?

Die DIHK und die ihr angehörenden Industrie- und Handelskammern sind keine normalen Lobbyverbände. Sie sind Körperschaften des öffentlichen Rechts, denen Unternehmen kraft Gesetzes angehören – Pflichtmitglieder, die keinen Einfluss darauf haben, ob und wofür ihr Mitgliedsbeitrag verwendet wird. Deshalb hat das Bundesverwaltungsgericht in einer Reihe von Grundsatzentscheidungen klare Grenzen gezogen.

Die Leitentscheidung stammt aus dem Jahr 2010 (BVerwG 8 C 20.09): IHKn dürfen sich nur zu Themen äußern, die **nachvollziehbare Auswirkungen auf die gewerbliche Wirtschaft** in ihrem Bezirk haben. Dabei müssen sie das höchstmögliche Maß an Objektivität, Sachlichkeit und Zurückhaltung wahren. Polemische oder auf emotionalisierte Konfliktaustragung zielende Formulierungen sind unzulässig – auch wenn Mitglieder „spitzere" Formulierungen einfordern. Und: Äußerungen zu besonders umstrittenen Themen müssen die Abwägung verschiedener wirtschaftlicher Interessen erkennen lassen, einschließlich beachtlicher Minderheitspositionen.

Das Folgeurteil von 2016 (BVerwG 10 C 4.15) bezog diese Grundsätze ausdrücklich auf den DIHK als Dachverband: Auch er darf nur tätig werden, soweit die Mitgliedskammern es dürften. Es reicht nicht, dass ein Thema die Wirtschaft irgendwie berührt – der spezifische Wirtschaftsbezug muss aus der Äußerung selbst erkennbar sein. Im Jahr 2020 ging das Gericht sogar so weit, eine IHK zur Kündigung ihrer DIHK-Mitgliedschaft zu verpflichten, weil der Dachverband wiederholt und ohne hinreichende Einsicht seine Kompetenzgrenzen überschritten hatte (BVerwG 8 C 23.19).

Was bedeutet das für die Klimapapiere? Klimapolitik hat zweifellos wirtschaftliche Auswirkungen – das ist kaum streitig. Damit ist ein thematischer Bezug grundsätzlich gegeben. Problematischer ist aber die Frage, ob die DIHK-Papiere das Gesamtinteresse aller Mitglieder abbilden oder einseitig bestimmte Branchen begünstigen. Unternehmen aus dem Bereich der erneuerbaren Energien, der Energieeffizienz oder der Kreislaufwirtschaft haben ein anderes Interesse als energieintensive Großbetriebe. Das Bundesverwaltungsgericht verlangt ausdrücklich, dass auch solche Minderheitspositionen in der Äußerung erkennbar sein müssen – das sucht man in den DIHK-Klimapapieren vergebens. Auch das Klimaschutzgesetz selbst verpflichtet öffentliche Stellen, seine Ziele bei Planung und Entscheidungen zu berücksichtigen – ein Spannungsverhältnis, das die DIHK bisher nicht thematisiert.

Ob die Schwelle zur rechtlichen Unzulässigkeit im konkreten Fall überschritten ist, lässt sich ohne förmliches Verfahren nicht abschließend beurteilen. Als Orientierung dient jedoch: Je einseitiger und konfrontativer die Haltung, je weniger Minderheitsinteressen abgebildet werden und je fragwürdiger das zugrunde liegende Beschlussverfahren, desto problematischer wird es rechtlich.

Die Position des bffk

Das bffk nimmt zu den inhaltlichen Fragen der DIHK-Klimapapiere keine Stellung. Das liegt nicht an Gleichgültigkeit, sondern an Konsequenz: Ohne klaren Mitgliederauftrag zu einer politischen Sachfrage ist eine inhaltliche Positionierung nicht legitimiert. Was das bffk aber sehr wohl einordnen kann und muss, ist die Art und Weise, wie die DIHK hier agiert.

Klimaschutz ist kein Randthema. Die DIHK-Papiere greifen unmittelbar in eine der zentralen gesellschaftlichen Debatten unserer Zeit ein – mit einer klaren politischen Stoßrichtung: weg von verbindlichen Zielen, hin zu Flexibilität und internationalem Relativismus. Das ist legitim als Lobbyposition eines freiwilligen Wirtschaftsverbandes. Es ist deutlich problematischer als Haltung einer Körperschaft des öffentlichen Rechts, der Unternehmen ohne Alternative angehören.

Besonders bemerkenswert ist der jeweilige Beschlusstext der DIHK-Vollversammlung. Dort heißt es lapidar: „Die DIHK-Vollversammlung beschließt das Positionspapier ‚Klimaschutz effizient und wirksam gestalten' unter Berücksichtigung der Diskussionsergebnisse.* Das ist ein Satz, der alles und nichts sagt. Was wurde diskutiert? Welche Einwände wurden erhoben? Welche Positionen fanden sich in einer beachtlichen Minderheit? Nichts davon ist aus dem veröffentlichten Beschlusstext erkennbar.

Der Zusatz „unter Berücksichtigung der Diskussionsergebnisse" klingt nach einem Formelkompromiss, der Widerspruch absorbiert, ohne ihn sichtbar zu machen. Das Bundesverwaltungsgericht verlangt genau das Gegenteil: Transparenz über die Interessenabwägung.

Man darf sich also wundern – und der bffk tut es laut –, dass in der DIHK-Vollversammlung offenbar niemand gefragt hat oder gefragt haben will, was dieser Zusatz konkret bedeutet. Welche Diskussionsergebnisse wurden berücksichtigt? Wessen Interessen fanden keinen Eingang? Und warum erscheint diese Information nicht im Beschlusstext?

Das ist kein kleines Formalproblem. Es ist die Einladung, eine politisch brisante Positionierung als konsentiertes Gesamtinteresse darzustellen – obwohl das zugrunde liegende Verfahren das nicht belegt.

Protest ist möglich

Der Bundesverband Nachhaltige Wirtschaft (BNW) hat die Initiative „Wirtschaft denkt weiter" ins Leben gerufen. Dort können Unternehmen, Selbständige und wirtschaftlich Engagierte eine eigene Position zu Klimaschutz und Energiewende einbringen – als Gegenstimme zum DIHK-Papier und als Beleg dafür, dass die Wirtschaft in dieser Frage alles andere als einig ist.

14.05.2026