Pflegekammer missbraucht Berufsordnung für Vendetta

Die Umfrage zur Zukunft der Pflegekammer war heftig umstritten – so umstritten wie die Pflegekammer selbst mit ihren unerfüllten Versprechen, ihrem Verwaltungsversagen, ihrem lautstarken Selbstlob, ihrer massiven Intransparenz und ihren betrügerischen Methoden der Beitragserhebung.
Aber es gab den Protest und den Widerstand nicht nur auf der Straße und in den Pflegeeinrichtungen. Auch Mitglieder der Kammerversammlung haben Widerstand geleistet. Dieser kam dabei überwiegend von der Wahlliste „Pflegekammer ohne Zwang", die bei der Wahl immerhin 10 Mandate erringen konnte.
Im Zusammenhang mit der dubiosen Umfrage hat Klaus Behrens, der für die Wahlliste in der Kammerversammlung sitzt, nach der Abstimmung über die verschiedenen Versionen der zentralen Frage der Umfrage den Abstimmungszettel nebst einer entsprechenden Kommentierung auf dieser Internetseite öffentlich gemacht. Er sah sich seinen Wählerinnen und Wählern verpflichtet, im Vorfeld der damals noch anstehenden Umfrage transparent zu informieren. Die Kammerfunktionäre aber fürchteten die Transparenz und hatten die Mitglieder für diesen Teil der Beratungen und der Beschlussfassung vor die Tür geschickt. Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Artikels hatte der Stimmzettel nur noch den Charakter eines zeitgeschichtlichen Dokuments.

Ein kostspieliger Rachefeldzug

Die Führung der Pflegekammer stand und steht unter enormem Druck – Druck, der zum Abbruch der Umfrage führte, und Druck, der die Kammerfunktionäre zu einem kostspieligen Feldzug gegen den Kollegen Behrens angetrieben hat, den viele Pflegekräfte als Rachefeldzug wahrnehmen. Gegen Klaus Behrens persönlich (beim Landgericht Mainz) und den bffk (beim Landgericht Berlin) wurden Unterlassungsanträge gestellt. Der Antrag in Mainz gegen Klaus Behrens hatte erstaunlicherweise Erfolg. Mit dem Antrag gegen den bffk scheiterte die Pflegekammer in Berlin. Weil der bffk folgerichtig den Artikel mit dem Stimmzettel weiter veröffentlicht, wurde gegen Klaus Behrens ein Ordnungsgeld beantragt und – nochmals erstaunlicherweise – auch in Höhe von 3.000,00 Euro oder drei Tagen Haft vom Gericht festgesetzt. Sowohl die Unterlassungsverfügung als auch die Festsetzung des Ordnungsgeldes sind nicht rechtskräftig.

Berufsrechtliche Verfolgung als Einschüchterung

Nun legt die Pflegekammer nach und will Klaus Behrens auch noch berufsrechtlich belangen. Ein Mitglied der Kammerversammlung, das seinem Gewissen folgend und dem Auftrag seiner Wählerinnen und Wähler verpflichtet einen Stimmzettel einer vergangenen Abstimmung im Sinne transparenter Information veröffentlicht, soll zivilrechtlich und berufsrechtlich belangt werden. Man fragt sich, ob Rachsucht, der Versuch der Einschüchterung oder schlicht jedes verlorene Maß die Grundlage für diese Attacken sind. Eine Kammer mit Funktionären, die in der Agonie wild um sich schlägt und auch vor einer durchsichtigen Instrumentalisierung der hochgelobten Berufsordnung nicht haltmacht. Einer Berufsordnung, die mit dem Versprechen der Qualitätssicherung in der Pflege verbunden wurde und nun für die Vendetta gegen ein missliebiges Mitglied der Kammerversammlung missbraucht wird.
Um Klaus Behrens und den bffk braucht sich dabei niemand zu sorgen. Wir sind rechtlich gut vertreten und wissen um die Solidarität der Pflegekräfte.

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05.05.2026