Bundesverband für freie Kammern e.V. Druck auf Pflegekammer wächst – auch ver.di-Fraktionsvorsitzende fordert Unterlassung

16.09.2024

Druck auf Pflegekammer wächst – auch ver.di-Fraktionsvorsitzende fordert Unterlassung

Erst am vergangenen Freitag hat der bffk im Auftrag eines Mitgliedes der Pflegekammer NRW diese zur Abgabe einer Unterlassungserklärung auffordern müssen. 
Jetzt legt die  Fraktionsvorsitzende der ver.di-Fraktion in der Kammerversammlung nach. Hintergrund ist das Interview, dass die Präsidentin der Pflegekammer NRW dem WDR am Rande der Kammerversammlung am 05. September 2024 in Münster gegeben hat. Wörtlich äußerte die Präsidentin sich dort so:

"Wer kann besser entscheiden, was Pflege in Zukunft können soll und (…) wofür Pflege eigentlich steht als die Pflegenden selber und das ist die Idee in Deutschland mit der Selbstverwaltung mit den Kammern, wo wir als Pflege jetzt auf die Chance haben, auch so etwas zu haben.  Wenn wir uns dagegen entscheiden, bedeutet das wir bleiben genauso stumm, wie wir vorher schon die letzten 50 Jahre waren."

Diese Äußerung ist so schlicht rechtswidrig. Warum ist das so? Weil die Präsidentin hier gesetzliche Verpflichtung missachtet, die ganze Bandbreite der Meinungen in der Mitgliedschaft wiederzugeben. Als Privatperson mag sie sagen, was sie will. Als Präsidentin – und als solche wurde sie interviewt – ist sie verpflichtet, darauf zu verweisen, dass es zur Einrichtung der Pflegekammer auch innerhalb der Mitgliedschaft andere Meinungen gibt. 
Zudem war die Äußerung auch unsachlich. Die Aussage, wir [die Pflege] bleiben sonst stumm wie die letzten 50 Jahre, ist eindeutig auf eine Emotionalisierung angelegt. Sachlich falsch ist die Aussage obendrein, wenn man sich anschaut, in welchem Ausmaß sich die verschiedensten Pflegeverbände in den letzten Jahren in die politische Debatte eingebracht haben.

Auch dieses Interview der Präsidentin belegt einmal mehr, dass die versprochene „Stimme der Pflege“ vor allem eine Stimme elitärer Pflegefunktionäre ist, die sich um die Basis und in ihrer Funktion in einer Körperschaft des Öffentlichen Rechts um Recht und Gesetz nicht scheren. Dagegen wehrt sich nun auch bffk-Mitglied Jasmina Liebling als Fraktionsvorsitzende der ver.di-Fraktion in der Kammerversammlung.