11.01.2024
Pflegekammer Baden-Württemberg verhindern - jetzt gilt's
Mit Datum vom 08. Januar 2024 hat der Gründungsausschuss für eine Zwangspflegekammer Baden-Württemberg den Startschuss für die Abstimmung über die Gründung der Pflegekammer gegeben.
Allerdings wurde die Tatsache, dass es hier um die entscheidende Abstimmung über die Gründung der Pflegekammer geht, ebenso kunstvoll versteckt wie die wichtigen Informationen. Überschrieben ist der Brief harmlos mit “Wichtige Informationen zu Ihrer Registrierung”. In Wirklichkeit geht es hier weniger um eine persönliche Angelegenheit, sondern um die entscheidende Abstimmung über die Einführung der Pflegekammer in Baden-Württemberg.
Erst auf Seite 3 wird es spannend. Zunächst wird erklärt, dass jeder Einwendungsgrund zählt. Wenn mehr als 40 Prozent der Betroffenen Einwendungen, welcher Art auch immer machen, dann wird die Zwangskammer nicht gegründet. Benötigt werden jetzt also rd. 45.000 Einwendungen. Im nächsten Absatz aber, in dem es um berechtigten oder unberechtigte Einwendungsgründe geht, könnte der Eindruck entstehen, dass sogenannte unberechtigte Einwendungen wirkungslos sind. Das sind sie aber nicht. Es gilt jetzt bis zum 23. Februar 2024: jeder Einwendungsgrund zählt und wird gezählt.
Wie geht das? Zwei Wege zum Ziel, um die Gründung der Zwangskammer zu verhindern
Es gibt für die Einwendungen nun zwei Möglichkeiten. Und um es ganz deutlich zu sagen: wer meint die dritte Möglichkeit ("liegen lassen") würde auch helfen, der irrt gewaltig. Wer die Gründung der Zwangspflegekammer verhindern will, muss handeln.
Möglichkeit 1
Dem Brief ist ein “Einwendungsformular” beigefügt. Das Formular muss mit den Pflichtangaben ausgefüllt werden und an den Gründungsausschuss geschickt werden. Neben den Pflichtangaben kann unter Einwendungsgrund “sonstige Gründe” angekreuzt werden. Es ist wahrscheinlich keine Pflichtangabe; dennoch empfehlen wir die Einwendung in dem Freifeld kurz zu begründen (z.B.: “Ablehnung der Pflegekammer”). Und zum Schluss nicht vergessen: Ort und Datum eintragen und unterschreiben.
Sollte das Originalformular nicht mehr vorhanden sein, kann bei pflegekammer-stoppen.de ein Ersatzformular heruntergeladen werden.
Wir empfehlen den Versand der Einwendung dann per Einschreiben. ACHTUNG: eine Einwendung per Mail wird mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht anerkannt. Also Einschreiben oder
Möglichkeit 2
In dem Brief sind die Zugangsdaten zum Meldeportal (https://meldeportal.pflegekammer-bw.de/) enthalten. Wer sich dort einloggt,
findet in der linken Spalte den Menüpunkt “Einwendung”. Name und Vornamen sind dort bereits eingetragen. Hier muss nur noch das Geburtsdatum ergänzt werden, ein Kreuz bei “sonstige Gründe) gesetzt werden und im Freifeld ein Kurztext (z.B.: “Ablehnung der Pflegekammer”) eingefügt werden. Und dann - ganz wichtig - auf den Button ”Speichern" unten rechts drücken.
Wir empfehlen hier einen Screenshot nach dem Ausfüllen und einen weiteren Screenshot nach dem Speichern anzufertigen und aufzubewahren.
Ebenso wichtig, wie sich jetzt selbst aktiv zu beteiligen und die Einwendung zu verschicken, ist dann auch das Informieren und Werben im Kreis der Kolleginnen und Kollegen.