18.05.2024
Scheinheiliges Reinemachen in der Ärztekammer Niedersachsen
Als die Ärztekammer Niedersachsen im März diesen Jahres gleich beide Geschäftsführer fristlos kündigte, kam dies einem Erdbeben gleich. Immerhin handelte es sich hier um die langjährige Führungsspitze der Berufsorganisation. Über die Gründe wollte der Vorstand der Kammer die Öffentlichkeit und die eigene Mitgliedschaft nicht informieren. Als Aufräumkommando präsentieren sich in vorderster Linie die Präsidentin und die Vizepräsidentin der Kammer, die nach dem unfreiwilligen Abgang der Geschäftsführung vorübergehend die operative Leitung übernommen haben. Nach einem Bericht der Hannoverschen Allgemeinen ist jetzt durchgesickert, was zur fristlosen Kündigung der beiden Geschäftsführer geführt haben soll. Danach soll der Geschäftsführer für Dienstfahrten zu viel Geld abgerechnet zu haben. Der Hauptgeschäftsführer hätte dies gewusst und geduldet. Nun soll Abrechnungsbetrug hier keinesfalls klein geredet werden. Aber hier stellen sich dann doch einige Fragen. Die wichtigste ist die, dass der Abrechnungsschwindel für eine fristlose Kündigung gereicht haben soll, nicht aber für eine Strafanzeige. Denn formal wäre so etwas ja Untreue.
Bemerkenswert ist auch, wer sich als rechtschaffenes Aufrämkommando in Stellung bringt, Da ist an der Spitze eine Kammerpräsidentin, die im Dezember 2016 wissen ließ, sie erhalte eine monatliche Aufwandsentschädigung von 7.000 €. In einem Vertrag vom November 2017 ist dann aber schon von 12.000 € die Rede. In diesem Vertrag wurde dann erst rückwirkend – nach erheblichem Druck des Landesrechnungshofes – die Aufwandsentschädigung um rd. 5.000 € gekürzt. Dies aber nur vor dem Hintergrund, dass die Dame gleichzeitig noch eine deftige Aufwandsentschädigung von der Bundesärztekammer erhält. Auch die Alimentierung der Vizepräsidentin wurde erst im November 2017 rückwirkend zum 01. Januar 2016 gekürzt. Nur am Rande sei erwähnt, dass die Präsidentin, die nun überhöhte Reisekostenabrechnungen zum Anlass für fristlose Kündigungen genommen hat, nun schon zwei Mal vom Privileg Gebrauch gemacht hat, nach 3-jähriger Nutzung eines von der Kammer finanzierten Dienstwagens diesen in eigenen Besitz zu übernehmen.
Gleichzeitig wurden auf Druck des Rechnungshofes auch die Regelungen für die Zahlung von Reisekosten und Aufwandsentschädigung in der Ärztekammer angepasst. Dabei aber wurde die Kritik des Rechnungshofes weniger als halbherzig befolgt. Zwar sollten die mehr als üppigen Zahlungen für Übergangsgelder nach dem Ausscheiden aus dem „Ehrenamt“ entfallen. Dies sollte aber bitte nicht für die amtierende Präsidentin gelten. Der Rechnungshof stellte hinsichtlich der neuen Beitragsordnung erhebliche Mängel im Bereich der Transparenz fest. Wesentlicher war noch die kritische Feststellung, dass mit der Reform, die die rechtswidrigen Übergangsgelder – außer für die amtierende Präsidentin – abgeschafft harre, die neuen Pauschalen – warum auch immer – deutlich erhöht wurden. Der Prüfungsmitteilung des Rechnungshofes lässt sich auch entnehmen, dass das Übergangsgeld am Ende nur reduziert, nicht aber vollständig abgeschafft wurde.
Nun räumen also eine Präsidentin und eine Vizepräsidentin in der Ärztekammer Niedersachsen auf und setzen zu diesem Zwecke die Geschäftsführer vor die Türe. Wer aber räumt hinsichtlich der vermeintlich ehrenamtlichen Führung der Ärztekammer auf, die noch vor der Vertretung der Interessen der Mitgliedschaft ganz offenkundig eigene gierige Interessen vertritt?
Die Causa der fristlos entlassenen Geschäftsführung wird – so prognostiziert der Sprecher des Gerichts – auf dem außergerichtlichen Verhandlungsweg beendet. Für die Ärztekammer und besonders für die Mitglieder bedeutet das Mehrkosten. Denn dass etwaige Abfindungsansprüche mit den Aufwandsentschädigungen der mäßig qualifizierten aber maßlos eigensüchtigen Kammerpräsidentin verrechnet werden, steht kaum zu erwarten.
Link zur Kritik des Landesrechnungshofes an der deutlichen Erhöhung der Aufwandspauschalen