Bundesverband für freie Kammern e.V. IHK Berlin – ohne Sitte und Anstand

29.09.2011

IHK Berlin – ohne Sitte und Anstand                                           (29. 09. 2011)

Das war schon eine deutliche Ansage der Staatsanwaltschaft in Berlin. Die Gewährung eines Darlehens der deutschen IHKn an den finanziell maroden DIHK, welches 2002 in einen verlorenen Zuschuss verwandelt wurde, erfülle den Straftatbestand „pflichtwidriger Untreue“. Eine strafrechtliche Verfolgung scheide nur deswegen aus, weil die Kammern das nicht hätten wissen können. (SPIEGEL vom 11. 04. 2009)Nun hätte man erwarten können, dass die IHKn schon aus eigenem Antrieb und Respekt vor den gesetzlichen Regelungen versucht hätten, dieses Geld, immerhin waren rund 6 Millionen Euro an Zwangsbeiträgen unrechtmäßig an den DIHK geflossen, im Wege von Verhandlungen vom DIHK zurückzuholen. Auf eine solche Initiative aber warteten die Zwangsmitglieder der Kammern vergeblich. Was von dem eigenen Anspruch der Kammern, „Sitte und Anstand des ehrbaren Kaufmanns zu wahren“, tatsächlich zu halten ist, das beweist in diesem Zusammenhang nun die IHK Berlin, wie sich aus dem Protokoll der Vollversammlung vom 14. 09. 2011 ergibt. Die Berliner IHK war nämlich die einzige Kammer, die die Umwandlung des Kredites in einen Zuschuss an den DIHK von einem weiteren Beschluss der Vollversammlung abhängig gemacht hat. Ein solcher Beschluss konnte natürlich nach der klaren Aussage der Staatsanwaltschaft nicht mehr gefasst werden. Wer nun gedacht hat, bei der IHK Berlin und beim DIHK werde nun zügig die Rückzahlung des Geldes eingeleitet und abgewickelt, der kennt die Kammern nicht. Zwar behauptete die Führung der IHK Berlin im Sommer 2010 noch, nun würde einvernehmlich mit dem DIHK über eine Rückzahlung verhandelt. Dabei sei die die bilanzielle Überschuldung des DIHK zu berücksichtigen. Tatsächlich aber haben die IHK Berlin wie auch der DIHK Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, die nun – Überraschung – zum gleichen Ergebnis kamen. Eine Rückzahlung des Geldes sei nicht geboten, weil der Darlehensvertrag weder außerordentlich noch ordentlich gekündigt sei. Auf ein ordentliches Kündigungsrecht habe die IHK zudem verzichtet. Wie hoch die Kosten für diese Gutachten lagen, ist nicht bekannt. Und wer diese Gutachten erstellt hat wissen wir genauso wenig. Sie wurden selbstverständlich auch nicht veröffentlicht. Dass die IHK-Verantwortlichen allerdings ihre Energien investierten, um dem von der Staatsanwaltschaft attestierten Rechtsbruch noch ein weiteres zivilrechtliches Hintertürchen zu öffnen, ist ein Skandal. Da geht es dann auch nicht mehr um die 128.000,00 Euro, die an die IHK Berlin hätten zurück fließen müssen. Das ist dann eine Frage von Sitte und Anstand, in Berlin von fehlender Sitte und fehlendem Anstand!

Weitere Berichte

Material