Bundesverband für freie Kammern e.V. Das Märchen von demokratischen Wahlen in der IHK Berlin

22.03.2012

Das Märchen von demokratischen Wahlen in der IHK Berlin      (22. 03. 2012)

Es fing schon nicht gut an. Der Beschluss der Vollversammlung der IHK Berlin vom Herbst 2011, auch die Wahlergebnisse der anstehenden Wahl nicht vollständig zu veröffentlichen, war kein gutes Signal. Dass die März-Vollversammlung diesen Beschluss noch einmal bekräftigte ließ hinsichtlich der demokratischen Gesinnung der Verantwortungsträger in der IHK das Schlimmste befürchten.
Und tatsächlich greift die IHK Berlin, im Angesicht einer erstmals organisierten Kampagne kammerkritischer Unternehmerinnen und Unternehmer, zu Methoden, die wir sonst aus Gegenden der Welt kennen, in denen Demokratie in den Kinderschuhen steckt oder zu Grabe getragen wird. Massiv hat der Wahlausschuss Kandidaturen der Liste pro-KMU abgelehnt. Insgesamt 5 Kolleginnen und Kollegen sollen nicht zugelassen werden. Zum Vergleich: bei der letzten Wahl soll gerade mal eine Kandidatur von 199 zurückgewiesen worden sein. Diese Quote ist aktuell bei nun 241 angemeldeten Kandidaturen in diesem Jahr auf 19 Ablehnungen förmlich explodiert. Die Methode, unliebsame Kandidaten aus formalen Gründen abzulehnen, stammt aus der Mottenkiste von Demokratiefeinden.


Zu welchen Mitteln die Berliner Kammerfunktionäre gegriffen haben, soll an einem Beispiel deutlich gemacht werden.
Neben Firmeninhabern können auch sogenannte „besonders bestellte Bevollmächtigte“ für die Vollversammlung kandidieren. Die IHK Berlin hatte auf ihrer Internetseite umfassend alle Materialien für eine mögliche Kandidatur bereit gestellt. Darunter befand sich auch das entsprechende Formular für diese Bevollmächtigten.  Am 20.02.2012 endete die Frist zur Einreichung der Kandidaturen. Denjenigen, die als Bevollmächtige kandidieren wollten schickte die IHK plötzlich neue Merkblätter und Fragebögen. Unterlagen die auf der Internetseite zuvor nie veröffentlicht waren und erst 3 Tage nach Ende der Meldefrist produziert wurden.
Der Fragebogen z.B. trug die Markierung „Erstelldatum: 21.Februar 2012“. Statt ggf. handfeste Gründe für eine fehlende Berechtigung der Kandidatur nachzuweisen, behauptet die IHK nun plötzlich, die Kandidaten wären ihrer Nachweispflicht nicht ausreichend nachgekommen. Der umstrittene Fragebogen beschäftigt mittlerweile den Berliner Datenschutzbeauftragten.

Ganz offensichtlich will man hier unliebsame Kandidaturen verhindern. Erschreckend dabei ist, dass die Kammerfunktionäre zur Verteidigung ihrer Besitzstände überhaupt keine Skrupel haben, erfolgreiche Wahlanfechtungen zu riskieren, die mit einer für die Kammer teuren Neuwahl verbunden sein können. Und auch die Aussicht auf ein gerichtliches Wahlanfechtungsverfahren ist für die Kammerfürsten ohne jedes Risiko. Eine juristische Entscheidung zieht sich erfahrungsgemäß über Jahre und auch hier gilt wie für die Neuwahlen: zahlen ja eh die Zwangsmitglieder.

Link zur Pressemitteilung des bffk

Link zur Internetseite der Initiative pro-KMU