20.04.2012
EU-Gericht rechtfertigt Kammerabgabe in Italien (20. 04. 2012)
Der Europäische Gerichtshof hat in einer Entscheidung vom 19. 04. 2012 die Zwangsabgaben, die durch die Pflichtmitgliedschaft in den italienischen Industrie- und Handelskammern erhoben werden, für zulässig erklärt.
Allerdings ist der Katalog der aus Italien dem Gericht zur Entscheidung vorgelegten Fragen stark auf finanztechnische Aspekte eingeschränkt. Insoweit ist eine Übertragbarkeit dieser Entscheidung auf andere betroffene EU-Staaten wie Deutschland nur bedingt möglich.
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