Bundesverband für freie Kammern e.V. IHK-Mitgliedschaft "Zwang zur Freiheit" ?!

12.06.2012

IHK-Mitgliedschaft "Zwang zur Freiheit" ?!                                (12. 06. 2012)

Wenn Kammerfunktionäre die Zwangsmitgliedschaft in den Kammern verteidigen, die nicht vorhandenen Leistungen rechtfertigen oder die vermeintliche Interessenvertretung der Wirtschaft durch die Kammern erläutern, so geht das nicht ohne sprachliche und intellektuelle Klimmzüge. Manchmal einfach nur lächerlich. Manchmal offenbart sich hierbei aber auch ein erschreckender Realitätsverlust.

Hinsichtlich der Leistungen, die wir Zwangsmitglieder erhalten, reicht es nach Ansicht der Kammern, wenn der Vorteil "nur sehr generell und sehr mittelbar" ist und sich "bis zu einer Fiktion verflüchtigen" kann. (Kommentar zum IHK-Gesetz, S.259, Rd. 44)

Die Vertretung des Gesamtinteresses ist in den Augen der Kammerfunktionäre "weder eine Summe oder Potenzierung der Einzelinteressen noch der kleinste gemeinsame Nenner". Wenn sie aber beschreiben sollen, was dieses Gesamtinteresse tatsächlich ist, wird es deutlich unklarer.  Da ist dann wolkig von Abwägung die Rede, vom Versuch des Ausgleichs und dass die Kammern als Filter wirken sollen.(Kommentar zum IHK-Gesetz, S.40, Rd. 6)

Was der Kammerzwang tatsächlich für die Unternehmen bedeutet, hat nun aktuell der Hauptgeschäftsführer der IHK Darmstadt, Uwe Vetterlein, in einem Interview erklärt. Die Pflichtmitgliedschaft in den Kammern sei "quasi der Zwang zur Freiheit". Bei Friedrich Engels hieß das "Freiheit ist Einsicht in die Notwendigkeit". Unfreiheit oder Zwang sind in dieser Ideologie also Notwendigkeit. Was notwendig ist diktiert der Staat. In Kammerland übernehmen das die Funktionäre. Sehr viel näher kann man an totalitäres Denken wohl nicht heranrücken.