Bundesverband für freie Kammern e.V. Zwei Klagen gegen die IHK Kassel terminiert

16.03.2012

Zwei Klagen gegen die IHK Kassel terminiert                              (16. 03. 2012)

Ein ganzes Bündel von Klagen hat bffk-Geschäftsführer, Kai Boeddinghaus, gegen die IHK Kassel bzw. den DIHK eingereicht.
Die Klage gegen den DIHK richtet sich gegen dessen ungebremstes und vor allem nicht legitimiertes Mitteilungsbedürfnis. Regelmäßig veröffentlicht der DIHK Stellungnahmen „im Namen der Wirtschaft“ und erweckt auch den Anschein, dies im Namen der Kammern zu tun. Dabei werden aus Sicht des bffk regelmäßig die Grenzen des IHK-Gesetzes überschritten. Der DIHK bemüht sich zzt. noch intensiv darum, dass das Verfahren das Verwaltungsgericht nicht erreichen soll. Es handle sich hier doch um einen zivilen Rechtsstreit, weil der DIHK nur ein normaler Verein sei.

In Kassel hat Kai Boeddinghaus desweiteren eine Grundsatzklage gegen den Kammerzwang eingereicht und darüber hinaus zwei Klagen gegen die IHK Kassel, die öffentliche (Presse-) Mitteilungen der Kammer zum Thema haben, die nach Ansicht von Boeddinghaus nach den Grundsätzen der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes zur „Limburger Erklärung“ unzulässig und damit rechtswidrig waren.

Die IHK hat zu ihrer Verteidigung eine "Edel-Feder"-Kanzlei aus Berlin beauftragt. Offensichtlich traut man im Kasseler Kammergebäude dem juristischen Sachverstand aus Nordhessen nicht zu, diesen - ach so - klaren juristischen Sachverhalt vor Gericht zu vertreten.

Zwei der Kasseler Verfahren sind nun vom Kasseler Verwaltungsgericht terminiert.