Beitragsfoderung 2025 der Pflegekammer Rheinland-Pfalz vor Gericht
Bislang waren alle Wirtschaftspläne der Pflegekammer Rheinland-Pfalz von 2016, dem Jahr der Gründung, bis 2024 rechtswidrig. Im Ergebnis waren alle Anfechtungen der Beitragsbescheide, die sich auf diese Rechtswidrigkeit gestützt haben, erfolgreich. Zum Schluss hat sich die Pflegekammer schon gar nicht mehr in einen Gerichtssaal getraut, um sich zu verteidigen.
Auch gegen die Beitragsveranlagung für das Jahr 2025 sind zahlreiche Widersprüche und mittlerweile auch Klagen anhängig. Genaue Zahlen sind nicht bekannt. Beim Verwaltungsgericht in Koblenz sind nun für den 03. März 2026 einige Musterverfahren aufgerufen. Im Hinblick darauf haben die Verwaltungsgerichte in Trier, Mainz und Neustadt a.d.W. gleichgelagerte Verfahren nun zunächst ausgesetzt.
Geklärt soll in Koblenz einerseits, ob der Wirtschaftsplan für das Jahr 2025 rechtskonform ist. Der bffk bezweifelt das und hat eine entsprechende Analyse erstellt. Zudem hat das Gericht andererseits von der Pflegekammer umfangreiche Daten und Unterlagen zum Registrierungsprozess an sich angefordert. Möglicherweise bestehen weitere ganz grundsätzliche Bedenken gegen die Beitragsveranlagung. All dies wird sich am
03. März 2026 ab 09 Uhr im Verwaltungsgericht Koblenz
klären. Die Verhandlung ist öffentlich. Die Wegbeschreibung finder sich hier.