WIE UMGEHEN MIT DEN BEITRAGSBESCHEIDEN DER PFLEGEKAMMER NIEDERSACHSEN?Fragen und Antworten - Stand Februar 2019 - © www.bffk.deWir haben die FAQ nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine anwaltlich Beratung können sie nicht ersetzen.
1. Was sind das für Bescheide?
Es handelt sich hier um die Beitragsbescheide für das Jahr 2018. 2. Welche Bedeutung haben diese Bescheide?
Es handelt sich um einen sogenannten Verwaltungsakt. Der Inhalt – hier die Beitragsveranlagung – wird rechtskräftig, wenn keine Reaktion (keine Klage – siehe Punkt 4) erfolgt3. Erstbescheid – Selbsteinstufung – Zweitbescheid / Was soll das alles?
Die Pflegekammer hatte in den Erstbescheiden zunächst ALLE Zwangsmitglieder in die höchste Beitragsklasse (Jahreseinkommen 70.000,00 €) eingestuft. Diese Einstufung steht unter dem Vorbehalt der Abgabe einer Selbsteinstufung (der Angabe des tatsächlichen Einkommens). Diese Selbsteinstufung kann noch bis zum 31. März 2019 bei der Pflegekammer eingereicht werden. Auf der Grundlage dieser Selbsteinstufung ergeht dann ein neuer Beitragsbescheid. DIE ANGEKÜNDIGETEN BEITRAGSANPASSUNGEN (Freibeträge) GELTEN NOCH NICHT FÜR 2018!4. Ich will mich wehren, ich will nicht zahlen – wie geht das?
In Niedersachsen gibt es kein Widerspruchsverfahren. Das einzig wirksame Rechtsmittel ist die Klage (siehe Rechtsmittelbelehrung auf dem Bescheid). 5. Ich will mich wehren. Welche Fristen muss ich beachten?
Die Frist zur Einreichung einer Klage läuft einen Monat nach Zustellung eines Bescheides ab. Als Faustregel kann gelten: Briefdatum + 3 Tage + 1 Monat. Am Tage des Fristablaufs muss die Klage bei Gericht eingegangen sein.
In den wenigen Fällen, in denen der Erstbescheid (Jahreseinkommen 70.000,00 €) zutreffend ist, dürfte ein Abwehr also nicht mehr möglich sein, weil diese Bescheide schon im Dezember 2018 verschickt worden sind6. Ich überlege zu klagen – womit könnte ich die Klage begründen?
Es gibt drei mögliche Ansatzpunkte für eine mögliche Klage:
- Grundsätzliche Ablehnung des Kammerzwanges. Es sollte nicht völlig ausgeschlossen werden, dass am Ende das Gesetz sich doch als verfassungs- oder europarechtswidrig herausstellt. Die Aussichten sind aber sehr sehr durchwachsen. Erste Versuche in Rheinland-Pfalz und Niedersachsen sind bereits gescheitert.
- Ich habe zwar mal eine Pflegeausbildung gemacht, arbeite aber nicht mehr in der Pflege. Hier sind die Aussichten für eine erfolgreiche Klage viel besser. Zwar hat auch hier das Verwaltungsgericht Hannover eine erste Klage abgewiesen. In vielen Einzelfällen wird hier aber ein Erfolg wahrscheinlich sein.
- Die Beitragsveranlagung beruht auf einem rechtswidrigen Haushaltsbeschluss. Es spricht einiges dafür, dass der Haushaltsplan 2018 angreifbar sein könnte. In dem Fall wäre eine Beitragsveranlagung zur Finanzierung dieses Haushaltsplanes unzulässig.
7. Ich will klagen. Womit muss ich rechnen?
- Zeit. Die Kammer wird sich durch alle Instanzen wehren. Verwaltungsgerichtsverfahren ziehen sich über viele Jahre. In der Zwischenzeit kann es neue Bescheide geben.
- Geld. Das Kostenrisiko beträgt in der ersten Instanz (ohne eigene/n Anwalt/Anwältin) ca. 263,00 Euro. In der Zweiten Instanz (hier muss man sich eine/n Anwalt/Anwältin nehmen) sind das dann schon knapp 500,00 Euro. Und in der dritten Instanz liegt das Kostenrisiko dann schon bei rd. 630,00 Euro. Dies alles vorausgesetzt der Streitwert liegt unter 500,00 Euro und man findet eine/n Anwalt/Anwältin, die nach der Gebührenordnung arbeitet.
8. Wenn ich klage, was sollte ich beachten?
Völlig unabhängig von den Chancen sind langjährige Gerichtsverfahren nichts für jede*n. Daher sollte man sich gut überlegen, ob ein solcher Prozess – als Begleiter für einige Jahre – das richtige ist.
Wer wirklich klagt, sollte das nur tun, wenn er/sie auch bereit ist durch alle Instanzen zu gehen. Nach der ersten Instanz oder noch im Gerichtssaal einzulenken, produziert nur Kosten und Urteile, auf die sich die Kammer dann berufen kann.
Hinter einer Klage sollte also fachlich, finanziell und mental ein Netzwerk stehen. Hinsichtlich der Finanzen kann das eine Rechtsschutzversicherung oder die Gewerkschaft sein. Mental und fachlich können das die Bündnisse und Verbände sein, die bereits jetzt aktiv gegen den Kammerzwang aktiv sind.ALLEINGÄNGE BEI KLAGEN GEGEN KAMMERN SCHEITERN FAST IMMER!
9. Was hilft nichts?
Ärger, Wut und Zorn – und Zahlungen unter „Vorbehalt“.