Bundesverband für freie Kammern e.V. Kammerbeiträge im Vergleich - lässt sich das vergleichen?

Kammerbeiträge im Vergleich - lässt sich das vergleichen?

Der bffk hat schon vor Jahren Vergleiche hinsichtlich der Beitragsveranlagungen in den Kammern vorgenommen. Waren dies zunächst Vergleiche innerhalb der IHKn kamen später auch die Vergleiche zwischen den IHKn und HWKn hinzu. Die Handwerkskammern, deren Beiträge deutlich höher liegen, haben schon immer reklamiert, ein Vergleich zwischen HWKn und IHKn sei "falsch" oder "unzulässig". Wer in einem Vergleich nicht gut wegkommt, mag solche Vergleiche nicht. Dass Vergleiche zunächst nicht mehr als Denkanstöße sind, macht es nicht besser. Denn am Ende eines Denkprozesses könnten Veränderungen stehen, bei denen die Kammern Zugeständnisse machen müssten.

Beitragsvergleich Pflegekammer - IHK / 2019Nun hat ein Mitglied der Kammerversammlung in Niedersachsen einen Beitragsvergleich zwischen den Pflegekammern in Rheinland-Pfalz, Niedersachsen und Schleswig-Holstein erstellt. Ein wirklich interessanter und wichtiger Beitrag. Der bffk hat diese Vergleichstabelle ein wenig erweitert - nämlich um die Beitragsveranlagung der IHK Hannover. Darf man die Beitragsveranlagung in einer IHK mit der einer Pflegekammer überhaupt vergleichen? Die Anhänger der Zwangspflegekammer in Niedersachsen haben sich rasch festgelegt. "Falsch", "fehlerhaft", "unzulässig" sind die Vokabeln, mit denen diesem Vergleich wie weiland aus den Handwerkskammern begegnet wird.

Dabei wird die wesentliche Problematik, auf die dieser Vergleich verweist, übersehen. Denn natürlich gibt es erhebliche strukturelle Unterschiede zwischen einer IHK und einer Pflegekammer. Und genau einer dieser erheblichen Unterschiede markiert das Problem. IHKn haben immer auch finanzstarke Mitglieder, die in absoluten Zahlen hohe Beiträge bezahlen. Auch wenn die Beitragssystematik der IHKn im Kern unsolidarisch ist, erlaubt diese breit gefächerte Mitgliederstruktur mit punktuell hohen Zahlungen, die einommensschwachen Mitglieder einer IHK ganz oder erheblich zu entlasten. Eine Pflegekammer hat diese Möglichkeiten nicht. Zur Finanzierung des Apparates müssen selbst Mitglieder, die in einer IHK nur wenig zahlen, stärker zum Beitrag herangezogen werden. Ein Nachdenken über einen solchen Vergleich wirft damit die Frage auf, ob eine zwangsbeitragsfinanzierte Kammer bei einer solchen Mitgliederstruktur die richtige Lösung ist. Denn es gibt ja durchaus andere Möglichkeiten. Die Kosten der Kammer könnten vom Staat getragen werden (wie z.B. in Bayern). Es gäbe auch die Möglichkeit einer anteiligen Finanzierung durch die Arbeitgeber. So hat die Gewerkschaft ver.di in Einzelfällen bereits entsprechende Tarifvereinbarungen verhandelt. An der Debatte aber über die Frage wie stark gerade kleine Einkommen belastet werden (können), kommt keiner vorbei, der sich konstruktiv für eine Selbstverwaltung einsetzen will.