Bundesverband für freie Kammern e.V. Landespflegekammer Rheinland-Pfalz wird ihrem eigenen Anspruch nicht gerecht

Landespflegekammer RLP wird ihrem eigenen Anspruch nicht gerecht
 
Das Präsidium der Landespflegekammer RLP hat bei der Landesregierung um eine Verschiebung der für den geplante 23.04.2021 Kammerwahl geworben, mit der Begründung, dass aufgrund der Pandemielage weder Wahlvorbereitung, noch Wahlwerbung in angemessenen Rahmen möglich sind, wodurch insbesondere kleinere Listen benachteiligt seien. Die Landesregierung entsprach diesem Ansinnen insofern, dass sie per Gesetz eine Verschiebung der Wahl um 3 Monate ermöglichte. Nun trägt die Landespflegekammer selbst allerdings nichts dazu bei, um die, aus ihrer Sicht, benachteiligten kleinen Listen zu unterstützen..., hält sowohl an der hohen Hürde von 150 Unterstützerunterschriften fest, als auch an dem begrenzten Zeitraum von 6 Wochen, in welchem diese Unterstützerunterschriften gesammelt werden müssen. Selbst eine vorzeitige Bereitstellung der notwendigen Wahlunterlagen zur Entlastung und Unterstützung der kleinen Wahllisten hat die Landespflegekammer offenbar nicht in Betracht gezogen, eine Änderung der Wahlordnung, in welcher diese Vorgaben geregelt sind, ist offenbar ebenfalls nicht. Eine telefonische Anfrage in der Geschäftsstelle der Landespflegekammer vom 05.02.2021 durch ein Mitglied, wann die notwendigen Wahlunterlagen bereitgestellt würden verlief frustran, offenbar haben auch die Mitarbeiter der Geschäftsstelle noch keine Kenntnis davon, wann die offiziellen Dokumente (Unterschriftenlisten und Wahllistenvorschläge) online bereitgestellt werden. Somit muss man sich nun die Frage stellen, was die wahre Intention des Präsidiums war; dem Schutz insbesondere kleiner Listen hat die Verschiebung der Wahl jedenfalls nicht geholfen. Die Amtszeit der aktuellen Mandatsträger hingegen hat sich verlängert. 

www.pkoz.de