Bundesverband für freie Kammern e.V. Pflegekammer Baden-Württemberg - Abstimmung per Einwendung gegen die Registrierung

Pflegekammer Baden-Württemberg - Abstimmung per Einwendung gegen die Registrierung

 

Die von der grün-schwarzen Landesregierung gegen die Stimmen der Opposition verabschiedete Einrichtung einer Pflegekammer mit Zwangsmitgliedschaft ist in Arbeit.

Die Registrierung der betroffenen Pflegekräfte läuft hinter deren Rücken ab, indem die Arbeitgeber verpflichtet werden, deren Daten herauszugeben. Daraufhin werden die Betroffenen vom Gründungsausschuss ein Schreiben mit der Zwangsregistrierung erhalten.

Nur wenn sich mindestens 60% der betroffenen Pflegekräfte registrieren lassen, wird dies Kammer eingerichtet. Wer sich gegen eine solche Zwangskammer aussprechen will, muss gegen die Registrierung eine Einwendung abgeben. Diese Einwendung wird für das Quorum gewertet. Es besteht daher eine Chance diese Zwangsverkammerung zu verhindern.

Unser Vorstandsmitglied Daniel Buechner hat auf der Seite pflegekammer-stoppen.de einen Fahrplan zusammengestellt, der eine Orientierung beim Widerspruch bzw. bei der Einwendung gegen die Zwangskammer gibt.

pflegekammer-stoppen.de - Baden-Württemberg, was tun, wenn die Zwangsregistrierung kommt