Pflegekammer: bei Widersprüchen folgt auf Stillstand nun Chaos

So schwer ist öffentliche Verwaltung gar nicht. Es gilt die Grundregel, dass Anträge und Widersprüche nach 3 Monaten erledigt sein müssen. Ausnahmen sind möglich, wenn es um komplexe Sachverhalte geht.
bffk-Geschäftsführer Kai Boeddinghaus hatte für zahlreiche Pflegekräfte in Rheinland-Pfalz in Folge der Beitragsbescheide vom 27. November 2024 für das Jahr 2025 Widersprüche erhoben. Immerhin waren alle vom bffk betreuten Widerspruchsverfahren für die Jahre 2016 bis 2024 samt und sonders erfolgreich gewesen und aus fachlicher Sicht ein Erfolg auch für 2025 überwiegend wahrscheinlich.

Die Pflegekammer hätte über diese Widersprüche bis längstens Ende März 2025 zu entscheiden gehabt. Und so lautstark wie die Mainzer Pflegefürsten gegenüber Presse und Politik ihr fehlerfreies Verwaltungshandeln reklamieren, kann das ja auch nicht schwer zu bearbeiten gewesen sein. Normales Verwaltungshandeln gibt es in der Pflegekammer Rheinland-Pfalz auch im zehnten Jahr des Bestehens nicht. Ende März 2025 als die Widerspruchsbescheide fällig waren, verschickte die Pflegekammer zunächst Zahlungserinnerungen. Im Juni 2025, sechs Monate nach Erhebung der Widersprüche folgten dann Mahnungen. Während die Pflegekammer erste Widerspruchsbescheide wohl Ende Mai verteilte, passierte in allen vom bffk betreuten Fällen weiter nichts.
Immerhin vier Widerspruchsbescheide erließ die Pflegekammer dann immerhin am 12. August 2025, die an die Adresse des bffk gingen. Eingereicht hatte der bffk knapp zwei Dutzend Widersprüche. Der älteste – vom 29. November 2024 – ist jetzt erledigt. Der jüngste - vom 21. Dezember 2024 – wurde nun auch bearbeitet. Und noch einer aus der Zeit dazwischen. Für alle anderen haben Kraft und Konzentration nicht gereicht. Denn der vierte Widerspruchsbescheid betrifft ein Mitglied der Pflegekammer, welches vom bffk nie vertreten wurde. Von der Kollegin haben wir jetzt persönliche Daten „frei Haus“ geliefert bekommen. Und weil das noch nicht reicht, hat die betroffene Pflegekraft gegenüber dem bffk auf telefonische Nachfrage bestätigt, dass sie überhaupt keinen Widerspruch gegen die Beitragsveranlagung für das Jahr 2025 erhoben hatte.

Zusammenfassend lässt sich also feststellen, dass bei der Pflegekammer monatelang Stillstand bei der Bearbeitung der Widersprüche herrschte. Dass es aber keine Hemmungen gab, Zahlungserinnerungen und Mahnungen zu verschicken. Dass jetzt einige wenige Fälle bearbeitet wurden. Und dass die Pflegekammer das Kunststück vollbracht hat, einen Widerspruchsbescheid zu erlassen zu einem Widerspruch, der gar nicht erhoben wurde und den dann auch noch an die falsche Adresse zu verschicken. Dass auch die Angabe zum Verfahrensbevollmächtigten falsch ist – der Verband selbst kann nicht Bevollmächtigter sein – , wird angesichts dieser Stümperei zur Nebensache.

Das alles geht nur, weil die Rechtsaufsicht versagt und die politisch Verantwortlichen mit großer Anstrengung wegschauen.

Und ja, natürlich hat die Pflegekammer die Widersprüche abgelehnt. Klagen sind die Konsequenz.

15.08.2025