30.09.2024
HWK Kassel - Beschwichtigung statt Aufklärung
Ende August hat der bffk Tausende von Handwerksbetrieben im Bezirk der HWK Kassel direkt per Mail über die dubiose Praxis der Handwerkskammer Kassel informiert, die aufgrund von Widersprüchen (siehe hier) bzw. einer Klage (siehe hier) quasi kampflos auf die Beitragserhebung bei einem Handwerksbetrieb für die Jahre 2020, 2021, 2023 und 2024 verzichtet hat. Der Kollege hat damit mehr als 3.000 Euro Kammerbeitrag gespart. Die Handwerkskammer, die gesetzlich zur Gleicgbehandlung ihrer Mitglieder verpflichtet hat, hat dabei “ohne Anerkennung einer Rechtspflicht” die Beitragsforderung zurückgenommen. Die spannende Frsge ist dabei: warum? Wenn doch bei der HWK Kassel alles in Ordnung ist. Wenn doch deswegen alle Betriebe zahlen müssen.
Tatsächlich hat der bffk die Vermutung geäußert, dass die HWK eben doch wie so viele andere Kammern auch rehtswidrig aus Mitgliedsbeiträgen Rücklagen und Vermögen angehäuft hat. Und dass die HWK mit der Aufhebung der Beitragsbescheide verhindern wollte, sich in die Karten - hier die Finanzunterlagen - schauen zu lassen. Denn genau das war der Effekt. Mit der Aufhebung der Bescheide war der Handwerksbetrieb nicht mehr belastet und hatte keinen Anspruch mehr darauf, die Finanunterlagen der HWK einzusehen. Über all dies hat der bffk die Handwerksbetriebe per direkter Mail informiert.
Nun wurde uns die Antwort übermittelt, die der Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Kassel an die Innungsbetriebe gesendet haben soll. Zu lesen ist da:
"„Wir bedauern sehr, dass der bffk in seinem Bestreben, die Kammern zu diskreditieren, für Verunsicherung bei unseren Mitgliedsbetrieben gesorgt hat und möchten dazu gerne Stellung nehmen:
Unsere Planungsunterlagen und Jahresabschlüsse sind ordnungsgemäß erstellt, von der Vollversammlung der Handwerkskammer Kassel beschlossen und unserer Aufsichtsbehörde, dem Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum, genehmigt worden. Die Jahresrechnung 2023 wurde zudem von der WI-Bank geprüft und nicht beanstandet. Unsere Beitragsveranlagung wurde nach den rechtlichen Vorgaben durchgeführt. Bei der vom bffk angeführten Aufhebung des Beitragsbescheides handelt es sich um eine Einzelfallentscheidung. Seien Sie versichert, dass wir mit den Mitgliedsbeiträgen sorgfältig, verantwortungsvoll und rechtskonform umgehen.“
Das ist schon eine bemerkenswerte Antwort, die mehr verbirgt als offenlegt. Dass die Vollversammlung das beschlossen hat, das Ministerium das alles genehmigt hat und eine reibungslose Prüfung erfolgte, sagt rein gar nichts. In all den Hunderten Verfahren, die der bffk für seine Mitgliedsunternehmen mit Einsparungen von mittlerweile über 1 Million Euro erfolgreich abschließen konnte, war das nicht anders. Hier ist eher nochmals zu fragen: wenn das alles in Ordnung ist, warum kommt dann jemand, der vermeintlich unrecht hat, ohne Beitragszahlung davon?
Die Frage stellt sich auch, wenn stimmen soll, dass die Beitragsveranlagung nach den rechtlichen Vorgaben durchgeführt worden sein soll. Warum muss dann Einer nicht zahlen? Dass es sich um eine Einzelfallentscheidung handelt war und ist ja genau Gegenstand der Kritik. Alle zahlen, Einer nicht. Gut für den Einen. Schlecht für alle Anderen. Die HWK Kassel und ihr Hauptgeschäftsführer schaffen mit dieser “wolkigen” Stellungnahme also keinerlei Aufklärung. Die spannende Frage, warum mit der Einzelfallentscheidung ein Mitglied begünstigt wurde, bleibt unbeantwortet. Vor dem Hintergrund der Verpflichtung der Gleichbehandlung rückt dann wieder die Wirtschaftsführung und Vermögensbildung der HWK in den Fokus. Denn diesbezüglich will sich die HWK weiter nicht in die Karten schauen lassen und bleibt - auch den eigenen Mitgliedern gegenüber - maximal intransparent.