21.04.2015
Niederlage der IHK München jetzt amtlich - bffk fordert Erstattungen in Millionenhöhe
Wer in den letzten Jahren beobachten musste, mit welcher Zähigkeit und Unverfrorenheit die IHKn in Deutschland ihre aus Zwangsbeiträgen zusammengerafften Vermögen verteidigt haben, der kann angesichts des Rückziehers der IHK München, nicht mehr gegen das Urteil des VG München anzugehen, eine gewisse Genugtuung nicht verhehlen. Damit ist die Entscheidung des VG München nun rechtskräftig.
Tatsächlich haben nun vor Gerichten in Koblenz, Köln und München die IHKn eine unrechtmäßige Vermögensbildung attestiert bekommen. Allerdings führt das in der Konsequenz ganz praktisch immer noch nicht zu den notwendige Rückerstattungen in Millionen-Höhe.
Zur Erinnerung: die IHK München sackte neben dem normalen Beitragsaufkommen zur Finanzierung des Verwaltungsbetriebes in den Jahren 2007 – 2013 fast 115 Millionen Euro Gewinn ein. In Köln waren es im gleichen Zeitraum fast 40 Millionen Euro. Die IHK Koblenz machte zwischen 2005 und 2011 etwas mehr als 6 Millionen Gewinn.
In den IHKn gilt das Kostendeckungsprinzip. In der Konsequenz müssten all diese Millionen nun an die Mitglieder zurück erstattet werden. Es scheint aber nicht nur in München so, dass sich die Kammern mit Rückendeckung der Rechtsaufsicht in den Wirtschaftsministerien eher darauf verlegen, den Raubzug durch die Portemonnaies der Kammermitglieder nachträglich zu legalisieren. Es wird also weiter notwendig sein, mit Widersprüchen und Klagen der rechtswidrigen Vermögensbildung auch praktisch ein Ende zu setzen. Im IHK-Bezirk Köln ist mit Unterstützung des bffk schon ein ganzes Bündel neuer Klagen gegen die IHK eingereicht worden.