Förmliche Rüge gegen DIHK wegen Datenschutzverstößen

Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit hat mit Bescheid vom 04. August 2025 einer begründeten Beschwerde wegen Datenschutzverstößen gegen die DIHK – die Dachorganisation der IHKn – stattgegeben.

Während Teile der Beschwerde auch zurückgewiesen wurden, stellte die Bundesbeauftragte aber fest, dass die DIHK im Zusammenhang mit seiner Mitwirkung und Mitverantwortung bei der Beaufsichtigung und Betreuung der Auslandshandelskammern – hier der AHK im Irak – gegen seine Verpflichtung zur Datenauskunft nach Art. 15 DSGVO verstoßen hat. Gegenüber einer ehemaligen Mitarbeiterin hatte die DIHK Auskünfte bzw. Unterlagen ganz oder teilweise rechtswidrig verweigert.

Zudem hatte die DIHK ohne Rechtsgrundlage personenbezogene Daten und Unterlagen (wie z.B. Gehaltsabrechnungen) der Mitarbeiterin aus dem Email-Konto gelöscht.

Mit dem Bescheid hat die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit mitgeteilt, die DIHK gemäß Art. 58 DSGVO förmlich zu verwarnen.

14.08.2025