03.05.2011
Großer Erfolg für Kammerkritiker vor dem Bundesverwaltungsgericht
Wer die Pressemitteilungen der IHK Kassel und des DIHK vom heutigen Tage liest, könnte meinen, die Kammern hätte einen großen Erfog errungen.
Stattdessen hat das Bundesverwaltungsgericht gestern die Revisionsanträge der IHK Kassel in vollem Umfang abgelehnt und den Revisionsanträgen des kammerkritischen Klägers, bffk-Geschäftsführer Kai Boeddinghaus, statt gegeben. Von selbstkritischer Betrachtung der Kammern mal wieder keine Spur.
Tatsächlich fordert das Bundesverwaltungsgericht maßvolle Objektivität, wo die IHK Kassel auch gerne vom "Wahnsinn" sprach.
Tatsächlich verlangt das Gericht das Ende der Alleingänge der Kammerfunktionäre und die gesetzliche Einbindung der gewählten Gremien, was regelhaft in den deutschen Kammern bis hin zum DIHK bisher so nicht stattfindet.
Und tatsächlich weist das Gericht darauf hin, dass ein nachvollziehbarer Regionalbezug hergestellt werden muss.
Es soll nicht verschwiegen werden, dass sich aus dem Urteil andeutet, dass das Bundesverwaltungsgericht hinsichtlich des Rahmens auch über die engere Setzung der Vorinstanz hinausgeht. Genaueres wird man der Urteilsbegründung entnehmen müssen und es mag hier weiteren Handlungsbedarf für Kammerkritiker geben.
Insgesamt ist dies Urteil aber ein großer Erfolg, weil hier endlich hinsichtlich des ausufernden und selten demokratisch legitimierten Mitteilungsdrangs der Kammern endlich konkretere und eingrenzende Regeln beschrieben werden.
Link zur Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichtes
Link zur Pressemitteilung des bffk