Bundesverband für freie Kammern e.V. Prüfungsgebühren rechtswidrig - erneuter Erfolg gegen Bäcker-Innung

29.05.2020

Prüfungsgebühren rechtswidrig - erneuter Erfolg gegen Bäcker-Innung Schon im April 2019 ist es der Bäckerei Wildbadmühle mit Unterstützung des bffk gelungen, die rechtswidrig erhobenen Ausbildungsgebühren einer Bäcker-Innung im Bezirk der HWK Trier abzuwenden. Widerspruchserledigung Bäcker-Innung MEHRNun war auch der für die Bäckerei durch den bffk erhobene Widerspruch gegen die Prüfungsgebühren für die Lehrlingsausbildung erfolgreich. Knapp 1.000,00 Euro beträgt die Einsparung für den Betrieb.  Vor Gericht wollte sich die Innung diesmal damit gar nicht mehr wagen. Im Mittelpunkt der Widerspruchsbegründung standen einerseits massive Formfehler bei der Übertragung der Zuständigkeit für die Prüfung von der Handwerkskammer auf die Innung. Andererseits bestand der sehr begründete Verdacht, dass auch bei den Prüfungsgebühren der Versuch unternommen wird, allgemeine Kosten der Innung über die Prüfungsgebühren auch Nicht-Innungsmitgliedern anzulasten. Zwei sehr wesentliche Fragestellungen ergeben sich nun aus dem Einknicken der Bäcker-Innung. In welchen Gewerken und Innungen werden die Prüfungsgebühren nach demselben Muster erhoben? Da die Verwaltung der betroffenen Innung von einer Kreishandwerkerschaft getragen wird, die dies auch für andere Gewerke vornimmt, liegt der Verdacht nahe, dass es auch dort zu den gleichen Fehlern gekommen ist. Und angesichts der Tatsache, dass zzt. die Gesellenprüfungen anstehen und auch dafür wieder Gebührenrechnungen verschickt werden sollen, geht es hier nicht um den Einzelfall unseres Mitgliedes.
Die zweite Frage betrifft die Rechtsaufsicht über die Innung durch die Handwerkskammer Trier. Diese hatte schon die vom Verwaltungsgericht Trier gestoppte allgemeine Lehrlingsbetreuungsgebühr genehmigt. Und auch jetzt war es erst der vom bffk unterstütze Widerspruch, der die rechtlichen Mängel bei der Erhebung der Prüfungsgebühren an den Tag brachte. Man fragt sich, was die Juristen in der Handwerkskammer eigentlich beruflich machen..... ?