Beitragsbescheide im Bezirk der IHK Rhein-Neckar erfolgreich beklagt
Jetzt hat es offiziell auch die IHK Rhein-Neckar erwischt. Zum zweiten Mal schon musste die IHK nun angesichts einer Klage von bffk-Vorstand, Daniel Buechner, einen Beitragsbescheid aufheben.
Das erste Verfahren datierte aus dem Jahr 2017 und betraf noch die Beitragsveranlagung für 2016. Damals musste sogar eine „Untätigkeitsklage“ erhoben werden, weil die IHK über den Widerspruch nicht entscheiden wollte. Und rasch und effizient wie eine solche IHK arbeitet, brauchte es dann „nur“ knapp sechs Jahre – von Oktober 2017 bis Mai 2023 – bis die IHK Rhein-Neckar nach der Klageerhebung den Beitragsbescheid aufgehoben hat. Die Kosten des damaligen Verfahrens gingen dann natürlich auch noch zulasten der Kammer. Gemeinsam mit Buechner hatten damals vier weitere bffk-Mitglieder mit ihren Verfahren Erfolg und die Beitragsforderungen für die Jahre 2013, 2015, 2016, 2018 und 2019 waren hinfällig.
Im Verfahren um den Beitragsbescheid vom Februar 2024, mit dem der Beitrag für das Jahr 2021 verlangt wurde, ging es jetzt deutlich schneller. Für einen förmlichen Widerspruchsbescheid brauchte die IHK zwar noch 10 Monate. Aber schon im Juni 2025 riet das Gericht den Parteien zu einem Vergleich. Danach sollte die IHK den Bescheid aufheben und alle Kosten tragen. bffk-Vorstand Buechner, der ansonsten vollumfänglich gewonnen hätte, sollte allerdings darüber schweigen. Darauf aber wollte sich Daniel Buechner nicht einlassen. Ihm ging es nicht um das Geld, sondern darum, den rechtswidrigen Umgang der IHK mit den Beitragsgeldern öffentlich werden zu lassen. Er lehnte den Vergleich also ab. Prompt folgte jetzt die vollständige Kapitulation der IHK. Sang- und klanglos wurde der Beitragsbescheid aufgehoben. Die Beitragsforderung ist hinfällig. Ein Urteil wollen die Mannheimer Kammerfunktionäre offenkundig auf jeden Fall vermeiden. Und das aus gutem Grund. Denn der Fall hat eine Bedeutung über das Jahr 2021 hinaus. Die rechtswidrige Vermögensbildung der IHK Rhein-Neckar, die aus Sicht des bffk zu dem gerichtlichen Erfolg geführt hätte – den Erfolg, den IHK nun lieber vermieden hat – dauert nämlich bis ins Jahr 2025 an. Merke: im Bezirk der IHK Rhein-Neckar kann man Kammerbeiträge bezahlen. Man muss es aber nicht.
07.08.2025